
Der Initiator des Antikorruptionsvolksbegehrens, Martin Kreutner, hat konkrete Ideen für mehr Objektivität bei der Postenbesetzung.
Wien – Im Ö1-"Morgenjournal" hat der Initiator des Antikorruptionsvolksbegehrens, Martin Kreutner, seine Forderung nach einer Objektivierung der Postenvergabe im öffentlichen Dienst vorgestellt. Er plädiert für eine Reform des Ausschreibungsgesetzes des Bundes, um so das Vertrauen in die Politik wieder zu stärken, indem die Besetzung wichtiger Beamtenposten nachvollziehbarer und objektiver gestaltet wird. Zentrale Forderung Kreutners ist eine Bundes-Auswahlkommission, die etwa von pensionierten Richterinnen oder Richtern geleitet werden könnte, die wiederum von Fachleuten unterstützt werden.
Bislang sind die sogenannten Begutachtungskommissionen für die Reihung von Bewerberinnen und Bewerbern zuständig. Diese Kommissionen werden von den jeweiligen Ministerinnen und Ministern, die Posten in ihren Ressorts zu vergeben haben, nach eigenem Gutdünken besetzt. Das laufe einer objektiven Auswahl zuwider, so die Kritik am bisherigen Prozedere. Das Modell der Bundes-Auswahlkommission könne man analog auch in den Ländern umsetzen, ist Kreutner überzeugt.
Sanktionen für Freunderlwirtschaft
Zudem lautet eine Forderung des Antikorruptionsvolksbegehrens, dass es für die Bestellungsverfahren auch Sanktionen geben soll. Diese könnten von Nichtigkeitsbeschwerden über Pönalen bis hin zu Schadenersatzpflichten reichen. Neben Schadenersatz für unterlegene Bewerberinnen und Bewerber kann sich Kreutner auch vorstellen, dass die jeweilige staatliche Stelle, die aufgrund von Fehlern in der Auswahl nicht den besten Kandidaten oder die beste Kandidatin erhalten hat, einen Schaden geltend macht.
In Hinblick auf den Fall Thomas Schmid und Öbag sagte Kreutner, unter Verweis auf die Unschuldsvermutung, dass im Falle einer auf einen Bewerber zugeschnittenen Ausschreibung die Nichtigkeit greifen würde und als Sanktion den automatischen Jobverlust zur Folge haben sollte. Diese Sanktionen könnte man auch auf externe Beraterinnen und Berater ausdehnen, die mitunter in solche Bewerbungsprozesse miteinbezogen werden, um den Schein der Objektivität zu suggerieren. Damit könne man das sogenannte "White Washing", also Weißwaschen, unterbinden, denkt Kreutner. Derart objektivierte Postenbesetzungen würden auch dazu führen, dass sich mehr und vor allem geeignetere Kandidatinnen und Kandidaten für wichtige Stellen bewerben, betonte Kreutner gegenüber dem ORF. (ars, 19.7.2022)