Der überwiegende Teil der Ufergebiete an den Kärntner Seen wie hier am Ossiacher See ist in Privatbesitz.

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Die Privatinitiative von Gerhard Godescha (links) und Walter Polesnik hatte Erfolg: Die Landespolitik ändert die Gesetze zum Schutz der Kärntner Seezugänge.

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Gerhard Godescha und Walter Polesnik fühlten sich hinters Licht geführt. Monatelang sind sie von Haustür zu Haustür gepilgert, sind auf der Straße gestanden, um Unterstützungserklärungen für ihr "See-Volksbegehren" zu sammeln. 12.000 Kärntnerinnen und Kärntner unterschrieben die Privatinitiative. Die Landtagsparteien sahen sich schließlich gezwungen, etwas für einen freien Zugang zu den Kärntner Seen zu unternehmen.

Der Landtag beschloss, dass der Seezugang so weit wie möglich gesichert werden soll. Uferflächen, die dem Land oder landeseigenen Firmen gehören, dürften nicht mehr verkauft werden.

Nun lag vor wenigen Tagen ein entsprechende Gesetzesentwurf vor. "Und da haben wir unseren Augen nicht getraut", sagt Godescha, "der Verkauf von landeseigenen Seeufergrundstücken war weiter möglich. Dies obwohl ein Großteil der Bevölkerung und auch wir nach dem einstimmigen Landtagsbeschluss 2021 davon ausgegangen sind, dass die Seeufergrundstücke, die im Eigentum des Landes oder landeseigenen Gesellschaften stehen, nicht mehr verkauft werden dürfen."

Dann kam die Wende

Der geforderte "Erhalt" im seinerzeitigen Landtagsbeschluss der landeseigenen Seeufergrundstücke "fehlte nun in der Gesetzesvorlage komplett". Der entsprechende Grundstücks-Passus sei eben durch den Begriff "Zugang" ersetzt worden. "Das heißt, nur der Zugang sollte gesichert werden, nicht aber das umliegende Grundstück", sagt Godescha.

Seeufergrundstücke, die im Eigentum des Landes oder von Landesunternehmen stehen, hätten ohne Befassung des Landtags bis zu einem Wert von 100.000 Euro veräußert werden können. Erst über 100.000 Euro hätte es der Zustimmung der Landesregierung bedurft.

Dann die Wende: Kurz vor der Beschlussfassung im Landtag wurden die beiden Aktivbürger nochmals im Land vorstellig – mit Erfolg.

Nun liegt ein geänderter Gesetzesentwurf auf dem Tisch: Am Donnerstag soll der Kärntner Landtag diese Novellierung des Verfassungsgesetzes beschließen. Diese enthält nun den von Godescha und Polesnik geforderten Kern, dass die Grundstücke "erhalten" werden müssen. Und nicht nur der Zugang. Auch die Möglichkeit, dass Grundstücke der landeseigenen Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) unter 100.000 Euro verkauft werden dürfen, wird reglementiert und bedürfe nun einer Zustimmung der Landesregierung. Im Gespräch ist sogar eine Zweidrittelmehrheit im Landtag.

Zudem soll die Motorbootabgabe für den Ankauf von Seeliegenschaften und der Attraktivierung der öffentlichen Seezugänge herangezogen werden. "Wir sind froh, dass aufgrund unserer Initiative der Erhalt der Seegrundstücke und nicht nur der Zugang als Staatszielvereinbarung in die Landesverfassung aufgenommen wird", sagen die Initiatoren des See-Volksbegehrens. "Es ist ein erster wichtiger Schritt zur Erhaltung der Seelandschaft für die Öffentlichkeit", sagt Godescha im Gespräch mit dem STANDARD. (Walter Müller, 20.7.2022)