Bei einer Temperatur von mehr als 32,5 Grad im Schatten besteht auf Baustellen die Möglichkeit, die Arbeiten einzustellen.

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Die Zahl der Tage mit mehr als 30 Grad pro Jahr hat sich in Österreich in den vergangenen Jahrzehnten verdoppelt bis verdreifacht, wie eine aktuelle Auswertung der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) zeigt. Angesichts der anhaltenden Hitzewelle und der zunehmenden Bedrohung durch die Klimakrise mehren sich die Forderungen nach einem Hitzefrei für Arbeitende. Welche Rechte Beschäftigte bei heißen Temperaturen haben und was Firmen beachten müssen, ein Überblick.

Frage: Welche Auswirkungen hat die Hitze im Job?

Antwort: An heißen Tagen nehmen Leistungsfähigkeit und Konzentration deutlich ab. Das sei sowohl bei körperlichen als auch bei geistigen Tätigkeiten der Fall, sagt Alexander Heider, Abteilungsleiter für Sicherheit, Gesundheit und Arbeit der Arbeiterkammer Wien. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, und die Fehlerhäufigkeit sowie das Unfallrisiko steigen. Körperliche Folgen können neben Erschöpfung, Kopfschmerzen oder Kreislaufproblemen auch ein starker Flüssigkeitsverlust durch vermehrtes Schwitzen sein.

Frage: Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber ergreifen?

Antwort: Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, soll die Raumtemperatur generell zwischen 19 und 25 Grad Celsius betragen. "Arbeitgeber müssen Maßnahmen setzen, um die Temperaturen abzusenken und unter 25 Grad zu halten. Geschieht das nicht, können Arbeitnehmer das Recht zum Schutz ihrer Gesundheit einfordern – sowohl im Betrieb als auch beim Arbeitsinspektorat", sagt Heider. Wenn keine Anlage zur Kühlung vorhanden ist, sind von Unternehmensseite sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, die dazu geeignet sind, die Temperatur zu senken. Darunter fallen beispielsweise nächtliches Lüften, beschattete Fenster oder auch das Bereitstellen von Ventilatoren und alkoholfreien Getränken.

Frage: Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?

Antwort: Nein, es gibt in Österreich keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die Temperaturen zu hoch sind. Auch Bauarbeitende, die ab 32,5 Grad im Schatten Hitzefrei beantragen können, sind an die Zustimmung des Arbeitgebers gebunden. Gemäß dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) erhalten Beschäftigte für die entfalle Arbeitszeit 60 Prozent ihres Stundenlohns. "Derzeit besteht im Sommer ein Anspruch für höchstens 120 Arbeitsstunden. Ob dieses Kontingent auch künftig ausreicht, wird sich zeigen", sagt Heider. Um es Beschäftigten zu ermöglichen, die genaue Temperatur zu messen, hat die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) eine Hitze-App entwickelt, die eine Warnung ausschickt, wenn die nächstgelegene ZAMG-Messstelle die 32,5 Grad erreicht. Da aber nicht alle Firmen diese Regelung nutzen, fordert die GBH einen verbindlichen Rechtsanspruch. Auch die Produktionsgewerkschaft PRO-GE fordert von der Regierung einen besseren Hitzeschutz für Beschäftigte. Das Arbeitszeitgesetz müsse so geändert werden, dass ab einer Temperatur von mehr als 32,5 Grad im Schatten zusätzliche bezahlte Arbeitspausen in geeigneten Räumlichkeiten ermöglicht werden oder der Arbeitstag verkürzt wird. Ebenso müsse der Zugang zur Schwerarbeitspension für Menschen erleichtert werden, die häufig bei Hitze im Freien arbeiten.

Frage: Wie ist die Arbeit bei Hitze in anderen Ländern geregelt?

Antwort: In Deutschland sei man hier schon weiter, sagt Heider. Bei 30 bis 35 Grad muss der Arbeitgeber Maßnahmen gegen die Hitze ergreifen. Diese können eine Bereitstellung von Getränken, Gleitzeitarbeit, Homeoffice, Luftduschen, Stoßlüften, Lockerung der Bekleidungsregeln, Einbau von Jalousien oder den Einsatz von Ventilatoren umfassen. Schwangere, stillende Mütter und angeschlagene Angestellte können mit einer Sondererlaubnis gegebenenfalls den Arbeitsplatz früher verlassen oder gar an heißen Tagen zu Hause bleiben. Ab 35 Grad darf, wenn es vermeidbar ist, nicht dauerhaft gearbeitet werden. Ein Recht auf Hitzefrei gibt es dadurch aber nicht automatisch. Die Gewerkschaft Verdi forderte kürzlich neben einem Rechtsanspruch auf Hitzefrei auch kürzere Arbeitszeiten. Laut "Euronews" können sich Beschäftigte in Italien weigern zu kommen, wenn es am Arbeitsplatz zu heiß oder zu kalt ist. Eine angemessene Arbeitsumgebung sei nach einem Gerichtsurteil von 2008 die Verantwortung des Arbeitsgebers. Auf Zypern gelte eine Hitzewelle erst ab 40 Grad Außentemperatur. Ab 12 Uhr Mittags darf dann draußen nicht gearbeitet werden. Älteren Menschen wird empfohlen, zwischen Mittag und 16 Uhr nicht das Haus zu verlassen. (Anika Dang, 25.7.2022)