Wer sich dieser Tage in Österreich, und das vor allem in Wien-fernen, ländlichen Gegenden, umschaut, gewinnt den Eindruck, dass es sich mit der Corona-Pandemie endgültig erledigt hat. Maskentragen ist out und Testen ein Minderheitsprogramm. Wenn schon, so erledigen es viele per Antigentest daheim. So entgehen sie den Härten einer behördlich aufgetragenen Quarantäne, die im Fall der Missachtung noch dazu eine Geldstrafe einbringen kann – und die jetzt politisch zur Disposition steht.

Seit dem Auftauchen von Omikron hat die Corona-Quarantäne einiges an Effizienz verloren.
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Auch sachlich hat die Corona-Quarantäne seit dem Auftauchen von Omikron einiges an Effizienz verloren. Durch die ansteckenderen Varianten, die bei Geimpften zum Glück meist weniger schwere Erkrankungen verursachen, hat sich das Infektionsgeschehen beschleunigt. Wird eine infizierte Person per Bescheid aus der Ansteckungskette geholt, hat sie das Virus wahrscheinlich schon mehr Menschen angehängt als bei früheren Corona-Varianten. Nicht zuletzt deshalb dürfte die Omikron-Sommerwelle in Ländern, die die Quarantäne bereits abgeschafft haben, ähnlich wie in Österreich verlaufen, wo sie noch in Kraft ist.

Wie aber ist eine behördliche Regelung einzuschätzen, die nur noch teilweise das gewünschte Ergebnis zeitigt? Normenrechtlich betrachtet, nagt eine solche schwindende Wirksamkeit an der Geltungskraft einer Vorschrift, worüber in Österreich freilich nur der Verfassungsgerichtshof entscheiden könnte. Das Argument ist aber auch politisch ernst zu nehmen: Eine Regel, die nur noch wenig schützt, auch weil sie einfach zu umgehen ist, sollte nicht aufrechterhalten werden.

Es braucht begleitende Regelungen

Die Streichung sollte freilich nicht ersatzlos stattfinden. Dazu ist der Erreger immer noch viel zu gefährlich. Eine Möglichkeit ist die statt der Quarantäne ins Spiel gebrachte Verkehrsbeschränkung. Sie würde infizierten Menschen in der Öffentlichkeit das Aufsetzen von Masken auftragen und sie von Öffis und Orten ausschließen, in denen viele vulnerable Menschen anzutreffen sind – Spitäler oder Pflegeheime.

Wie alle Maßnahmen zur Eingrenzung des Erregers würde aber auch diese Regel im echten Leben nur funktionieren, wenn man die Menschen mit stichhaltigen Argumenten von ihr überzeugt. Und die Vorschrift muss vernunftsorientiert ausgestaltet sein. Dass etwa infizierte Spitals- oder Pflegeheimmitarbeiter weiter arbeiten, muss ausgeschlossen bleiben.(Irene Brickner, 25.7.2022)