Die Bilder von den davonrinnenden Gletschern, auf denen Sommerskilauf stattfindet, wirft zwei Fragen auf: Wie lange das wohl noch gehen wird? Und: Was wird den Touristikern dann einfallen? Denn im Realitätverleugnen und Katastrophenschönreden sind sie ja gut …

Im März waren die Skipisten in Ischgl mit Sahastaub bedeckt. Ein Blick in die Zukunft?
Foto: IMAGO/MiS

Einen Beleg dafür liefert jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien. Die Erstinstanz in Tirol hatte die Klage eines deutschen Urlaubers abgewiesen, der sich durch die falsche Informationspolitik des Landes Tirol nach dem Covid-Ausbruch im Skiort Ischgl in seiner Gesundheit beschädigt fühlte. Das Erstgericht hatte die Klage abgewiesen. Aber das Oberlandesgericht legte die Verantwortung wieder genau dorthin, wo sie hingehört:

Die Tiroler Landesregierung habe im März 2020, als sich Corona-Ansteckungen explosionsartig vom Skiort über halb Europa ausbreiteten, genau gewusst, dass sich die Symptome bei infizierten isländischen Gästen schon vor der Abreise gezeigt hätten. Trotzdem habe sie über ihre Medienstelle die absurde Behauptung aufgestellt, die Leute hätten sich erst im Flugzeug angesteckt, sodass "es aus medizinischer Sicht wenig wahrscheinlich erscheint, dass es in Tirol zu Ansteckungen gekommen sei" (Landesregierung).

Das sei eine glatte Fehlinformation gewesen, und deshalb bestehe weiterhin eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich. Alles richtig gemacht, Tiroler Landesregierung? (Hans Rauscher, 25.7.2022)