Aufgrund des Personalmangels drängten manche Unternehmen auf ein Ende der Corona-Quarantäne-Pflicht, um symptomlose Mitarbeitende einzusetzen.

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Die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak sieht die Verordnungspläne des Gesundheitsministeriums für das Ende der Corona-Quarantäne-Pflicht kritisch. "Arbeitsrecht durch Verordnungen ist wirklich mühsam", sagte Körber-Risak zur APA. Stattdessen müsse es im Arbeitsrecht unter anderem Präzisierungen bei der Arbeitsfähigkeit und beim Arbeitsschutz geben. "Jeder vernünftige Arbeitgeber lässt Covid-Positive daheim", so die Anwältin.

Sollte es wie im Verordnungsentwurf zu Verkehrsbeschränkungen und Maskenpflicht anstatt Quarantäne für Covid-Infizierte kommen, dann muss der Arbeitgeber kontrollieren, dass der Corona-positive Arbeitnehmer im Betrieb durchgehend Maske trägt und diese auch nie abnimmt. "Wenn ich das nicht tue, dann kann ich haften", warnte die Arbeitsrechtlerin. Es gehe dann um Schadenersatz und Schmerzengeld, sollte es zu Corona-Fällen in Betriebsstätten kommen. Wenn sich ein Arbeitgeber gar nicht um die Einhaltung der angedachten Maskenpflicht für Covid-Erkrankte kümmere, dann gehe es sogar in Richtung Strafrecht.

Offene Kommunikation erforderlich

Um eine Haftungsvermeidung bei der Beschäftigung von Corona-positiven Arbeitnehmern, etwa in der Gastronomie, Hotellerie oder im Handel, zu erreichen, müsste der Betrieb dies auch gegenüber Kunden kommunizieren, sagt Körber-Risak. Dies könnte laut der Arbeitsrechtlerin folgend lauten: "Heute bedient Sie eine Covid-positive Person."

Aufgrund des Personalmangels drängten manche Unternehmen auf ein Ende der Corona-Quarantäne-Pflicht, um symptomlose Mitarbeiter, etwa im Tourismus oder in der Industrie, einzusetzen. "Das halte ich für extrem kurzsichtig. Ich würde dies einem Arbeitgeber nicht raten", sagte die Arbeitsrechtsexpertin.

Corona als Berufskrankheit

Die Gewerkschaft fordert, bei der Quarantäne-Neuregelung die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu garantieren. "Mitten in der Coronawelle die Quarantäneregelung abzuschaffen, ist alles andere als eine gute Idee", so die leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, am Dienstagnachmittag in einer Aussendung. "Kommt wirklich das Aus für die Quarantäne, haben wir die Sorge, dass der Druck der Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer:innen steigen wird, auch mit Symptomen arbeiten zu gehen", hieß es vom ÖGB auf APA-Anfrage.

Bei einer Änderung der Absonderungsbestimmungen müsse der Schutz von besonders gefährdeten Gruppen gewährleistet werden. "Eine rasche Wiedereinführung der sogenannten Risikogruppenregelung und eine Freistellungsmöglichkeit für Schwangere sind daher zwingend erforderlich", so der ÖGB. "Die Gefahr, sich am Arbeitsplatz, etwa im Großraumbüro, Corona zu holen, wird noch größer. Das muss dann auch als Berufskrankheit gelten, vor allem wenn man an einen schweren Verlauf oder Long Covid denkt."

Für die Wirtschaftskammer (WKÖ) müssen die Quarantäne-Anpassungen "praxistauglich gestaltet" werden. "Lockerungen für symptomlose Personen können dazu beitragen, Personalengpässe zu vermeiden", hieß es von der WKÖ zur APA. "Erforderlich sind aus Sicht der Wirtschaft jedenfalls Klarstellungen in Hinblick auf Fürsorgepflichten der Unternehmen sowie zum Schutz vulnerabler Gruppen." Derzeit liege der WKÖ der finale Verordnungsentwurf aber noch nicht vor. (APA, 26.7.2022)