Die beiden Opferanwälte hoffen auf Ausweitung der Anklage auf ein Morddelikt.

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Wien – Die beiden Anwälte der Angehörigen jener 13-Jährigen, die im Juni vergangenen Jahres in Wien wohl durch eine Überdosierung von acht Ecstasytabletten gestorben ist, hoffen beim Prozess gegen drei Männer auf eine Ausweitung der Anklage. Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck treten beim Prozess als Privatbeteiligtenvertreter in Erscheinung und sagten am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz, sie würden darauf hoffen, dass die Staatsanwaltschaft auch ein Morddelikt erkenne. Man wolle das im Prozess thematisieren.

Die drei Beschuldigten waren allesamt erfahren im Umgang mit Drogen, zum Teil gab es auch bereits Verurteilungen wegen Drogendelikten. Laut Einschätzung der Anwälte hätten die drei Männer davon ausgehen können, dass der Drogencocktail, den sie der 13-Jährigen verabreicht hatten, tödlich sein würde.

Erfahrung mit Drogen

Die Staatsanwaltschaft klagte Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen an. Die Strafandrohung ist dabei ebenso hoch wie beim Morddelikt: Erwachsenen droht bis zu lebenslange Haft, jungen Erwachsenen bis zu 20 Jahre. Für die beiden Anwälte hätte es aber symbolischen Charakter, wenn die Anklage ausgeweitet werden würde.

Die drei Beschuldigten zwischen 19 und 23 Jahren, gegen die kürzlich Anklage erhoben wurde, sollen das Mädchen in eine Wohnung mitgenommen und beschlossen haben, es unter starken Drogeneinfluss zu setzen, um es "willen- und wehrlos zu machen". Ebenso sollen sie den Vorwurf gefasst haben, das Mädchen gemeinsam zu vergewaltigen.

Laut Öhlböck gehe man davon aus, dass für Frauen eine maximale Dosierung des in Ecstasytabletten enthaltenen Wirkstoffs von 1,3 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gilt. Rechne man sich die Menge aus, die in acht solcher Tabletten enthalten sei, komme man zum Schluss, dass die Menge, die die drei Beschuldigten dem Mädchen verabreicht hätten, eine mehrfache Überdosierung sei. Es sei vorhersehbar, dass ein 13-jähriges Mädchen daran sterben könne. (tschi, 26.7.2022)