Foto: Trotec GmbH, Heinsberg

Am 29. August erfahren Österreichs Schulleitungen, welche Maßnahmen im kommenden Schuljahr greifen. Dieser Umstand brachte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) im Vorfeld reichlich Kritik ein: Zu kurzfristig sei das, zu wenig Zeit – gerade Mal eine Woche – hätten die Schulen für das Implementieren der ab dann geltenden Corona-Maßnahmen. Alles andere wäre unseriös, rechtfertigte Polaschek die bis dahin herrschende Ahnungslosigkeit. Diese wurde am Dienstag nun um eine Unbekannte erweitert: dem Ende der Quarantäne, an deren Stelle Verkehrsbeschränkungen treten. Doch was bedeutet das konkret für die Schulen und Kindergärten?

Auch diese sind nicht von den Änderungen, die ab 1. August in Kraft treten, ausgenommen. Das heißt: Wird ein Schulkind oder eine Lehrkraft künftig positiv auf Corona getestet, ist aber nicht im klassischen Sinne krank, dann gilt die Maskenpflicht – und die Unterrichtspräsenz. Weitere Details sind laut Bildungsdirektion Wien noch ausständig. Fest steht bislang nur: Die Verkehrsbeschränkung gilt nicht für alle Schulstufen. Und das sorgt bereits jetzt für reichlich Irritation.

Von infizierter Pädagogin betreut

Kurz umrissen: Während infizierte Schulkinder im Sekundarbereich ab Herbst mit Maske in die Schule dürfen, ist dies bei den Jüngeren nicht der Fall. Infizierte Kinder dürfen demnach weder in den Kindergarten noch in die Volksschule. Es sei nicht davon auszugehen, dass Kinder in diesem Alter die Maske durchgehend korrekt tragen und ihr Gefährdungspotenzial richtig einschätzen, heißt es dazu in der Verordnung. Während diese Kinder also wie gehabt zu Hause bleiben müssen, ändert sich die Lage für das Personal: Infizierte Pädagoginnen können ab 1. August wieder arbeiten.

Kritik gab es darauf vonseiten des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB): Mehr als zwei Jahre habe die Regierung keinen Gedanken an den Schutz der Beschäftigten in der Elementarpädagogik verloren. "Jetzt geht sie sogar noch einen Schritt weiter und überlässt mit dem Quarantäne-Aus für Corona-Positive die Verantwortung den Beschäftigten", sagt ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann.

Zeitpuffer für Bildungsdirektion

Dass ein Betretungsverbot nur mehr den Elementarbereich – aber nicht dessen Personal – umfasst, darüber zeigt sich die Bildungsdirektion Wien "überrascht". Man sei davon ausgegangen, dass Bildungseinrichtungen von positiv getesteten Personen generell nicht betreten werden dürfen, heißt es auf STANDARD-Nachfrage aus dem Büro. Noch gebe es jedenfalls mit Blick auf Sonderschulen, Mittagsverpflegung oder Schulveranstaltungen viele offene Fragen zu klären. "Sobald uns die Verordnung vorliegt, wird man überlegen, welche zusätzlichen Begleitmaßnahmen zu treffen sind, damit ein sicherer Schulbetrieb gewährleistet wird." Die Sommerferien würden ihnen jedoch zeitlich entgegenkommen.

Für Pflichtschullehrer-Vertreter Thomas Krebs kommt die jetzigen Diskussion zu spät. Noch sei einiges unklar, auch ob der künftige Einsatz von infiziertem Personal mehr Schaden anrichte, als dieser mit Blick auf Lehrerausfälle nütze. In den Pflichtschulen gebe es jedenfalls viele vulnerable Kinder, die geschützt werden müssten. "Wir brauchen für den Herbst daher ein umsetzbares, logisches Konzept vom Ministerium, das eine möglichst hohe Sicherheit gewährleistet", sagt Krebs.

Eskalationsstufen

Dieses Konzept dürfte in den Augen der Regierung mit dem am Mittwoch vorgestellten "Variantenmanagementplan" bereits gegeben sehen. Ebenfalls darin enthalten: mögliche Fahrpläne für die Schulen – je nach pandemischer Lage. Flächendeckende Schulschließungen würden aber so oder so im dritten Jahr der Pandemie "keine Option mehr darstellen", heißt es darin. Vielmehr würde die Gesundheitsbehörde "wie bei anderen Infektionskrankheiten" vorübergehende Schließungen einzelner Klassen veranlassen, wenn notwendig. Tritt etwa Szenario 2 ein ("günstiger Fall") würde das bedeuteten, dass sich die Pandemie abschwächt und sich schwere Erkrankungen und Todesfälle "weitgehend auf Risikogruppen" beschränken würden. In diesem Szenario gäbe es an Schulen nur anlassbezogene Antigentestungen oder die Anordnung zum Maskentragen.

Wenn das "ungünstige Szenario" (3) eintritt, sprich hohe Inzidenz und schwere Verläufe, käme es laut Plan zur Wiedereinführung der Maskenpflicht außerhalb der Klasse. Zeitlich befristet und anlassbezogen könnte sie auch in der Klasse angeordnet werden. Erst in diesem Szenario wäre die Möglichkeit für vulnerable Kinder zum Fernbleiben vom Unterricht gegeben. Die Quarantänebestimmung findet in den Szenarien keine Erwähnung. (Elisa Tomaselli, 27.7.2022)