Eine Angebot von Magenta aus dem 2019 war irreführend, urteilte das Handelsgericht.

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Das Wiener Handelsgericht (HG) hat eine Werbeaktion von Magenta aus 2019 für rechtswidrig befunden. Bei dem Angebot mit dem Namen "Jetzt gratis bis Jahresende" wurde den Kundinnen und Kunden die Gebühr für Glasfaser-Internet bis 28.10. erlassen, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt eine Neubestellung tätigten. Einen Tag nach Ablauf des Angebots wurde allerdings ein erneuter Gebührenerlass bis Februar 2020 angekündigt. Die ursprüngliche Befristung war laut HG unzulässig.

Da das Angebot nach der zeitlichen Befristung weiter bestand, handelt es sich laut dem HG Wien um Irreführung. Den Kunden sei vermittelt worden, dass es sich um ein befristetes Angebot handle. Dies war jedoch nicht zutreffend, da der Preisvorteil von Magenta (T-Mobile) weiterhin gewährt wurde. Das HG-Urteil ist rechtskräftig.

"Der Oberste Gerichtshof hat in diesem Verfahren klargestellt, dass bei einem für einen begrenzten Zeitraum angekündigten Preisvorteil eine Irreführung vorliegt, wenn dieser Preisvorteil weiterhin gewährt wird. Für die Irreführung reicht es aus, dass die Ankündigung beim Publikum den unrichtigen Eindruck eines befristeten Angebots erwecken kann", betont Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. "Zudem gelten auch unrichtige Angaben, die unverschuldet zustande gekommen sind, als irreführende Angaben. (APA, red, 27.72022)