Wer abseits eines Campingplatzes sein Zelt aufschlagen möchte, sollte sich vorher genau informieren – denn die Regeln sind oft von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Foto: Archiv Alpenverein

Wien – Wer in Österreichs Bergen wildcampen will, findet sich in einem Paragrafendschungel wieder, stellt der Alpenverein fest. Denn anders als in Skandinavien gibt es hierzulande keine rechtliche Grundlage, die erlaubt, irgendwo im Nirgendwo ein Zelt aufzuschlagen. "Bei uns sind die Regelungen eher restriktiv, und es gibt große Unterschiede zwischen den Bundesländern", heißt es in einer entsprechenden Aussendung.

Was gilt es also zu beachten? Kann man zum Beispiel im Wald campen? Das Forstgesetz 1975 (Bundesgesetz) sichert österreichweit zwar die freie Betretbarkeit des Waldes zu, "das Lagern bei Dunkelheit, Zelten …" ist davon aber ausdrücklich ausgenommen. Das heißt, das Campen im Wald ist in ganz Österreich verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor, heißt es dazu vonseiten des Alpenvereins.

Vorher abklären

"Für den Bereich oberhalb der Waldgrenze gibt es je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Regelungen", erklärt Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im Österreichischen Alpenverein. In Kärnten, Niederösterreich und Tirol ist das Zelten außerhalb von Campingplätzen verboten. Bei Missachtung können teure Strafen blühen.

In Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg gibt es kein explizites landesweites Verbot des Wildcampens, die Gemeinden können jedoch Einschränkungen festlegen. Eine vorherige Abklärung ist deshalb empfehlenswert. Falls Schutzgebiete die auserkorenen Nächtigungsstandorte sein sollten, so platzt der Traum von der Nacht im Freien aber auch in diesen Bundesländern.

Ansprechpartner und Auskunftsstellen sind zum einen die installierten Schutzgebietsbetreuungen sowie die Naturschutz- und teilweise auch Tourismusabteilungen der entsprechenden Landesregierungen oder Bezirksverwaltungen (Bezirkshauptmannschaften). Einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern gibt es auf t1p.de/campen.

Schutzhütte statt Wildcampen

Wer allerdings beispielsweise aufgrund einer Verletzung oder eines Schlechtwettereinbruchs zu einer Nacht im Freien gezwungen ist, hält man beim Alpenverein fest, hat keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Das ungeplante alpine Biwakieren (Notbiwak) ist in ganz Österreich erlaubt. "Der Gebirgsraum ist ein ökologisch sensibler Bereich, an den unterschiedliche Nutzungsinteressen gestellt werden. Das ist der Grund für die eher restriktiven Regelungen in Österreich", begründet Liliana Dagostin die Sinnhaftigkeit der Einschränkungen. Das Gute hierzulande: Bergsportlerinnen und Bergsportlern steht ein dichtes Netz an Schutzhütten zur Verfügung, dessen Erhalt zwar mit einem großen Aufwand verbunden ist, das aber kostengünstig – und zweifelsfrei legal – genutzt werden kann.

Wohin, wenn es drückt?

Der Alpenverein setzt auf Aufklärungsarbeit: "Unsere Kampagne 'RespektAmBerg' macht sich für ein natur- und sozialverträgliches Miteinander am Berg stark und will Konflikten vorbeugen", informiert Liliana Dagostin. Mit dazu gehört auch ein oft tabuisiertes Thema, das gerade beim Wildcampen oft dringlich wird: der Klogang am Berg. Der Alpenverein wolle dazu beitragen, den sensiblen Hochgebirgsraum zu schonen und Konflikte mit Lebensraumpartnern zu vermeiden. Unter dem Titel "Alles Wurst?!" gibt der Alpenverein Tipps für den Fall der Fälle. Beispielsweise benötigen Papiertaschentücher bis zu fünf Jahre, ehe sie verrottet sind. (red, 29.7.2022)

Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Aussendung des Österreichischen Alpenvereins. Der Text wurde redaktionell bearbeitet und teilweise gekürzt.