Am Landesgericht Salzburg begann am Dienstag ein dreitägiger Prozess gegen einen ehemaligen Detektiv wegen des Vorwurfs des zweifachen Mordes.

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Salzburg/Wals-Siezenheim – Am Landesgericht Salzburg wird am Donnerstag das Urteil gegen einen 52-Jährigen gesprochen, der seine 50-jährige Ex-Freundin und deren 76-jährige Mutter am 5. Mai 2021 in Wals-Siezenheim (Flachgau) erschossen hat. Der Verteidiger des geständigen ehemaligen Detektivs sah in der Tat eine "emotionale Explosion" des Mannes, weil die Mutter und der Bruder der Frau gegen die Beziehung gewesen seien. Die Staatsanwältin sprach von einer planvollen Vorgehensweise und einer Abrechnung.

Rache für erlittene Kränkungen

Der dritte Verhandlungstag im Prozess wegen zweifachen Mordes gegen den Salzburger startete am Donnerstag mit den Plädoyers. Staatsanwältin Elena Haslinger erklärte, "von einem Ausnahmezustand im Affekt kann aus meiner Sicht keine Rede sein". Sie sei der Überzeugung, dass sich der Angeklagte am 5. Mai für die erlittenen Kränkungen bei den beiden Frauen habe rächen wollen. "Er ist durchaus planvoll vorgegangen."

Der Angeklagte habe auch mit der 50-Jährigen abgerechnet, weil sie Vorbehalte gegen die Beziehung gehabt habe. Sie sei nicht bereit gewesen, vor ihrer Familie Partei für den Beschuldigten zu ergreifen. In E-Mails habe sie sich auch über das aufdringliche Verhalten des Mannes beschwert. "Sie hat sich nicht ohne Grund verfolgt und observiert gefühlt."

"Love Bombing" durch "Narzissten"

Privatbeteiligtenvertreter Stefan Rieder forderte insgesamt 110.000 Euro Teilschmerzensgeld für zwei Angehörige der getöteten Frauen. "Wir haben es mit einer Hinrichtung durch einen gekränkten Narzissten zu tun", sagte Rieder und verwies auf den Begriff des "Love Bombing". "Das bedeutet, jemanden mit Liebe zu überschütten, den anderen emotional abhängig zu machen. Das macht es den Opfern schwer, sich aus der Beziehung zu befreien."

Ein "Love-Bomber" verlange unbedingten Gehorsam, sagte Rieder. Der Angeklagte habe allerdings sein Ziel, die 50-Jährige aus dem Familienverband zu lösen, nicht erreicht. Am 5. Mai habe dieser erkannt, "sie will nicht mehr". An diesem Tag habe die Frau nicht mehr auf seine Anrufe und E-Mails reagiert. Bereits Tage zuvor habe sie ihm geschrieben, dass die Chance verspielt sei, "bitte melde dich nicht mehr bei mir", zitierte der Opferanwalt aus dem Akt.

Mit Pistole aufgelauert

Aber ein Nein sei für den Salzburger keine Option gewesen, meinte Rieder. Der Mann habe am späten Abend eine Stunde lang gewartet, bis die Frau nach Hause zurückkehrte. Zwei Pistolen und 106 Schuss Munition lagen in seinem Wagen. "Er hat sich bewusst entschieden, eine Waffe zu nehmen. Er lauerte ihr mit geladener Pistole auf und verschoss dann das ganze Magazin." Danach habe er das Magazin gewechselt und der Frau noch einmal in den Kopf geschossen.

Der damals 51-jährige Angeklagte war um 22.30 Uhr zu dem Einfamilienhaus gefahren, in dem die Freundin wohnte. Das Haus der Mutter und das Bruders lagen gegenüber. Zunächst soll es zu einem verbalen Streit mit der Mutter gekommen sein. Diese habe ihn massiv beleidigt und versucht, ihn aus dem Haus der Tochter zu boxen, schilderte der Salzburger bei dem Prozess. Aus kurzer Distanz gab er elf Schüsse aus seiner Glock-Pistole ab. Drei Schüsse trafen die Mutter, sieben die Tochter. Die Frauen verbluteten.

Beziehung geheim gehalten

In seinen Schlussworten sagte der Beschuldigte erneut, es tue ihm sehr leid, dass er Leid und Trauer in die Familie der beiden Opfer gebracht habe. Sein Verteidiger Andreas Schweitzer, er ist auch Berufsdetektiv und Präsident des Österreichischen Detektivverbands, zeigte sich überzeugt davon, dass die Tat aus einer emotionalen Explosion heraus passiert ist und nicht von langer Hand geplant war. Dass "Love Bombing" den Doppelmord herbeigeführt habe, fand er "zu weit hergeholt". Die Mutter und der Bruder der Frau hätten sich nach kurzer Zeit gegen die Beziehung der beiden ausgesprochen. "Sie haben alles versucht, was geht", verwies er auf die zahlreichen Konflikte, die auch aktenkundig sind.

Sein Mandant habe die Frau geliebt, und dieser sei davon ausgegangen, dass auch sie ihn liebe, sagte Schweitzer. "Die beiden haben sich geheim getroffen, um ihre geheime Zuneigung weiterzuführen. Es war keine geplante Hinrichtung, sondern ein Mord aus Affekt mit viel Emotion." Als Milderungsgrund nannte der Verteidiger auch das "reumütige Geständnis".

Bei einem Schuldspruch ist mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft beantragte auch die Einweisung des bisher unbescholtenen Angeklagten in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig höhergradig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil wird am Nachmittag erwartet. (APA, 28.7.2022)