Ein Gerichtsgutachten bezeichnete den nicht rechtskräftig Verurteilten als "gekränkten, zurückgewiesenen Narzissten".

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Salzburg – Staatsanwältin Elena Haslinger nannte es "eine geplante Hinrichtung". Mit zehn Schüssen soll ein Privatdetektiv am 5. Mai 2021 seine Ex-Freundin und deren Mutter in einem Einfamilienhaus in Wals-Siezenheim erschossen haben. Drei Schüsse gab der 52-Jährige mit einer Glock auf den Kopf der 76-jährigen Mutter ab. Sie trafen sie in die Schläfe, am Kinn und im Gesicht. Sieben Schüsse gab er auf die 50-jährige Ex-Freundin ab, zunächst in die Schulter, den Oberarm und den Oberkörper. Sie ging zu Boden und schnappte nach Luft. Ein weiterer Schuss traf sie im rechten Auge. "Während sie röchelnd am Boden lag, hat er ihr mitten in das Gesicht geschossen", sagte Haslinger bei ihrem Eröffnungsvortrag am Dienstag in Salzburg.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 52-Jährigen zweifachen Mord vor. Ein Gerichtsgutachten attestierte dem Mann eine hohe Gefährlichkeit und sah in der Tat hingegen eine Abrechnung eines "gekränkten, zurückgewiesenen Narzissten".

Beziehung von Familie nicht gutgeheißen

Der Angeklagte zeigte sich am ersten Prozesstag zwar tatsachengeständig und sprach von einer "emotionalen Überlastung". Er sei total neben sich gestanden, erklärt der 52-Jährige, der die Waffe legal besaß. "Ich habe überhaupt keine Erklärung, warum ich auf meine Liebe geschossen habe."

Die Beziehung zu der 50-Jährigen begann im November 2020 und wurde von ihrer Familie von Beginn an nicht gutgeheißen. Ihre Mutter und ihr Bruder hätten ihn als aufdringlich empfunden, sagt Haslinger. Der Bruder sagte als Zeuge aus: "Er hat meine Schwester unter seine Kontrolle gebracht." Es kam zu gegenseitigen Anschuldigungen, die auch bei der Polizei landeten. Der Beschuldigte soll die Frau gestalkt haben. "Mein Onkel hat mich bestärkt, dass ich meine Schwester dann zur Stalking-Anzeige gebracht habe", sagt der Zeuge. Ihr Bruder hatte den Verdacht, der Angeklagte würde die Handys der Familie abhören, und schrieb einen Brief mit den Vorwürfen an den Präsidenten des Österreichischen Detektivverbands, Andreas Schweitzer, der den Angeklagten auch im Prozess als Verteidiger vertrat.

Zutage kam auch die Familienkonstellation der Opfer. So schilderte der Bruder etwa, dass er gemeinsam mit der Mutter zum benachbarten Haus der 50-jährigen Schwester gegangen sei und durchs Fenster geschaut habe, als der Angeklagte sie besucht hatte. "Wir haben durchs Fenster geschaut, ob alles in Ordnung ist und sie alles unter Kontrolle hat." Richter Philipp Grosser fragte, warum man da nachschauen müsse, seine Schwester sei ja eine erwachsene Frau gewesen. "Er war unangemeldet, das hat die Mutter gewusst."

Ein "Nichtskönner", ein "Loser"

Die Verteidigung zeichnete ein anderes Bild von der Vorgeschichte und dem Tathergang. Demnach seien die beiden noch ein Paar gewesen, das sich vor der Familie verstecken und heimlich treffen musste, weil die Familie sie ständig kontrolliert habe. Dem Angeklagten sei mehrmals gesagt worden, er sei ein "Nichtskönner", ein "Loser", sagte der Verteidiger. "Das arbeitet in einem", betonte Schweitzer. Auch am Tatabend habe der 52-Jährige auf seine Geliebte gewartet und sie auch noch geküsst, bis die Mutter dazwischenging. "Es war ein Blackout. Eine emotionale Überlastung. Ich habe dann meine Waffe gezogen", erklärte der Angeklagte.

Am Donnerstag fällten die Geschworenen ein Urteil. Sie sprachen den 52-Jährigen einstimmig schuldig und verhängten eine lebenslange Haftstrafe. Wie von der Staatsanwältin beantragt, wird er in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Stefanie Ruep, 28.7.2022)