Die Beleidigung war laut Kammer eine "schwerwiegende" Verfehlung.

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Bei Gericht geht es sprachlich oft heiß her. Dass ein Rechtsanwaltsanwärter einen Staatsanwalt als "Arschloch" beschimpft, ist dann aber doch eher die Ausnahme. So geschehen im Herbst 2019 an einem Landesgericht in der Steiermark.

Den jungen Mann kommt der verbale Ausrutscher nun teuer zu stehen: Er muss für eine Disziplinarstrafe der Rechtsanwaltskammer 1.500 Euro lockermachen. Auch eine Berufung an den Obersten Gerichtshof half dem Berufsanwärter nichts (OGH 6.7.2022, 24 Ds 8/21t).

Verletzte Ehre

Der Mann hatte den Staatsanwalt im Erdgeschoß des Landesgerichts als "Arschloch" und "so ein Arschloch" bezeichnet. Aus Sicht der Steirischen Rechtsanwaltskammer war das "beleidigend und ehrverletzend". Die vulgären Beschimpfungen seien ein "schwerwiegendes Fehlverhalten", das die Ehre und das Ansehen des Berufsstandes beeinträchtigt habe.

Der Mann, der bis zuletzt bestritt, den Staatsanwalt tatsächlich beleidigt zu haben, sah das anders und zog vor den OGH. Dort blieb er aber erfolglos.

Laut dem Höchstgericht sind bei der Auseinandersetzung zwar nur wenige andere Personen anwesend gewesen, das ändere jedoch nichts am Fehlverhalten. Und auch dass der Diziplinarrat der Rechtsanwaltskammer dem Staatsanwalt glaubte, nicht aber dem Anwaltsanwärter, sei in der Entscheidung nachvollziehbar begründet worden.

Strafhöhe angemessen

Die Strafe ist laut OGH zudem angemessen, denn eine bloß schriftliche Mahnung wäre zu wenig gewesen. Die Kammer hatte bei der Geldbuße von 1.500 Euro den "ordentlichen Lebenswandel" des Mannes sowie die lange Verfahrensdauer als mildernd gewertet. Die Strafhöhe sei im unteren Bereich des Strafrahmens von bis zu 45.000 Euro angesiedelt und damit "nicht korrekturbedürftig". (japf, 31.7.2022)