Strache am vergangenen Freitag nach seinem erstinstanzlichen Freispruch.

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Für den früheren Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache war der vergangene Freitag ein guter Tag: Gegen Mittag war er von Richterin Mona Zink von Bestechlichkeitsvorwürfen rund um eine Postenvergabe bei der Asfinag freigesprochen worden. Dieses Urteil wird vorerst allerdings nicht rechtskräftig werden: Die Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat bereits Berufung eingelegt, heißt es auf Anfrage des STANDARD.

Begründet wird das mit Nichtigkeit und Schuld. Somit wird sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien mit dem Urteil des Landesgerichts Wien beschäftigen müssen. Dort ist bereits ein anderes Strache-Verfahren aus dem Vorjahr anhängig: Im Sommer 2021 war Strache der Bestechlichkeit schuldig gesprochen worden, es ging da um Hilfe für einen befreundeten Privatklinikbetreiber.

"Dankbar" für Freispruch

Bis zu einer Berufungsverhandlung in der Causa Asfinag wird also noch einige Zeit vergehen. Abseits davon wird Strache auch in anderen Verfahren als Beschuldigter geführt, etwa in der Causa Casinos Austria – es gilt die Unschuldsvermutung. Strache hatte sich vergangenen Freitag jedenfalls "dankbar" für den Freispruch gezeigt, wenngleich die Richterin mehrfach betonte, dass dieser "im Zweifel" erfolgt sei. (fsc, 1.8.2022)