Der Mann bekannte sich zu den Vorwürfen nicht schuldig.

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Korneuburg – Nach dem Drogentod einer 14-Jährigen ist am Mittwoch ein 18-Jähriger in Korneuburg vor Gericht gestanden. Der junge Mann soll es der Anklage zufolge im März im Zuge des teilweise gemeinsamen Drogenkonsums im Bezirk Gänserndorf unterlassen haben, der Jugendlichen die nach einer Überdosis erforderliche Hilfe zu leisten, was ihren Tod zur Folge hatte. Der Ungar bekannte sich zu diesem Vorwurf nicht schuldig.

Mädchen bei Notruf bereits tot

Dem in U-Haft sitzenden 18-Jährigen wurde in der Einzelrichterverhandlung auch versuchter Einbruchdiebstahl in einen Pfarrhof angelastet, dazu bekannte er sich ebenfalls nicht schuldig. Er gab Sachbeschädigung und die Weitergabe von einem Gramm Cannabiskraut zu. Darüber hinaus verweigerte er die Aussage.

Die 14-Jährige soll sich nach Drogenkonsum am Abend des 26. März in einem gesundheitlich schlechten Zustand befunden haben. Der in Niederösterreich wohnende ungarische Staatsbürger soll laut Staatsanwaltschaft die Jugendliche gefilmt und nicht die Rettung verständigt haben. Als er am Vormittag des 27. März den Notruf wählte, war die 14-Jährige bereits tot.

Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger erklärte, er könne die Anklage "nicht nachvollziehen": Das Video sei am 26. März gegen 18 Uhr aufgenommen worden, laut dem Gutachten soll der Tod um die Mitternachtsstunden eingetreten sein. Sein Mandant sei um 22 Uhr eingeschlafen, der schlechte Zustand der 14-Jährigen habe dem 18-Jährigen zu diesem Zeitpunkt nicht auffallen müssen. Zudem sei es "sehr realistisch", dass das Opfer danach noch Drogen konsumiert habe. Weil sein Mandant geschlafen habe, könne er nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden, betonte der Rechtsanwalt. Ein Einbruchdiebstahl sei nicht gegeben, weil noch "alles da war".

Keine Klage wegen Mordes

Laut Aussage des 18-Jährigen bei der Polizei hatte er das Mädchen am 26. März vom Bahnhof abgeholt, dann hatten sie gemeinsam Drogen konsumiert. Als es der Jugendlichen schlecht ging, habe er sie gerüttelt, aber sie habe nur unregelmäßige Laute von sich gegeben. Dann habe sich ihr Zustand wieder gebessert. Er selbst habe sich durch Cannabis und eine Tablette in einem starken Rauschzustand befunden. Als er am nächsten Tag gegen 8.30 Uhr aufwachte, war die 14-Jährige leblos. Im Schock habe er eine Reanimation versucht, bevor er um 9.24 Uhr einen Notruf absetzte.

Für die Vorführung des Videos und die Erläuterung des Sachverständigengutachtens wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Danach sollten Zeugen befragt werden.

Die Erhebungen gegen den 18-Jährigen waren zunächst wegen Mordes durch unterlassene Hilfeleistung gelaufen. Anklage wurde schließlich wegen Unterlassung der Hilfeleistung eingebracht, weil das Ermittlungsverfahren laut Staatsanwaltschaft keinen Mordvorsatz ergeben hatte. (APA, 3.8.2022)