Katrin Blecha-Ehrbar ist die Anwältin von Meinungsforscherin Sabine Beinschab.

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Es ist eine Entscheidung mit potenziell weitreichenden Folgen: Sabine Beinschab, eine der Hauptfiguren in der Causa Umfragen, hat den Kronzeugenstatus erhalten, wie aus einer Mitteilung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA )hervorgeht. DER STANDARD hat ihre Anwältin Katrin Blecha-Ehrbar gefragt, wie es dazu kam.

STANDARD: Ihre Mandantin Sabine Beinschab hat den Kronzeugenstatus erhalten. Was bedeutet das für sie?

Blecha-Ehrbar: Dem Antrag wurde bis auf den Faktenkomplex Inserate vollinhaltlich stattgegeben. Ich bin sicher, dass auch bei den Inseraten nichts Belastendes gegen Beinschab gefunden wird und Sabine Beinschab somit straffrei bleibt.

STANDARD: Wie sicher war es aus Ihrer Sicht, dass der Antrag durchgeht?

Blecha-Ehrbar: Wir haben das Handbuch zur Kronzeugenregelung des Justizministeriums Punkt für Punkt durchgearbeitet und klar herausgestrichen, was die WKStA vor und was sie nach Beinschabs Aussagen wusste. Auch die formalen Voraussetzungen waren gegeben. Routinevorgang ist es freilich keiner.

STANDARD: Andere Verfahrensbeteiligte, etwa die Vertretung von Sophie Karmasin, argumentierten, dass die Voraussetzungen nicht gegeben seien, weil Beinschab bereits festgenommen worden war.

Blecha-Ehrbar: Zwang besteht, wenn ich keine andere Möglichkeit mehr habe als auszusagen. Das war ja nicht der Fall: Beinschab hätte einfach schweigen können. Wir haben aber wirklich geliefert, viele Stunden ausgesagt und Dokumente aufbereitet. Außerdem haben andere Beschuldigte bei der Entscheidung kein Mitspracherecht.

STANDARD: Welche Wirkung könnte dieser Kronzeugenstatus über den konkreten Fall hinaus haben?

Blecha-Ehrbar: Das hat sicher eine Signalwirkung. Die Kronzeugenregelung wird regelmäßig schlechtgeredet; es gibt viel zu wenige Anträge. Sie ist auch risikobehaftet: Es kann natürlich sein, dass man sie nicht bekommt.

STANDARD: Wie geht es nun für Ihre Mandantin weiter?

Blecha-Ehrbar: Nach Abschluss der Ermittlungen wird ihr ein Diversionsangebot unterbreitet. Zudem könnte es noch zivilrechtliche Ansprüche gegen sie geben. Aber sie hat gezeigt, dass sie die Taten bereut und zur Aufklärung bereit war. (Fabian Schmid, 3.8.2022)