Aus Sicht von Strafrechtsprofessor Robert Kert ist die Entscheidung der WKStA vertretbar.

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Sabine Beinschab in der Inseratenaffäre Kronzeugenstatus eingeräumt – und damit eine durchaus überraschende Entscheidung getroffen. Denn Beinschab war sechs Tage nach den Hausdurchsuchungen am 6. Oktober 2021 vorübergehend festgenommen worden. Laut Gesetz müssen sich Kronzeugen aber freiwillig und rechtzeitig bei der Staatsanwaltschaft melden. Diese Voraussetzungen lägen bei einer Festnahme aus Sicht von vielen Juristinnen und Juristen nicht mehr vor. Warum konnte Beinschab also dennoch Kronzeugin werden?

Alte Tatsachen und neue Beweise

Aus Sicht der WKStA hatte Beinschab bei der Einvernahme am 13. Oktober nicht nur freiwillig Auskunft über Verfahrensstränge gegeben, in denen bereits ermittelt wurde – das betrifft vor allem Vorwürfe im Zusammenhang mit Inseraten in der Tageszeitung "Österreich". Sie brachte auch neue Tatsachen in die Ermittlungen ein – etwa Informationen zu zehn weiteren Studien. So soll das Finanzministerium bereits zwischen September 2018 und Dezember 2020 Umfragen "zum Nutzen von Sebastian Kurz und der ÖVP" beauftragt und bezahlt haben.

Laut Staatsanwaltschaft lag damit die Voraussetzung für den Kronzeugenstatus grundsätzlich vor. Für jene Verfahrensstränge, zu denen Beinschab im Rahmen der Kronzeugenregelung ein Geständnis abgelegt hat, kann ihr die Behörde nun ein Diversionsangebot vorlegen – das Verfahren also zum Beispiel gegen Zahlungen eines Geldbetrags oder Verrichtung von Sozialarbeit einstellen.

Auch bei den Vorwürfen, die Beinschab als Kronzeugin neu ins Verfahren eingebracht hat, konnte die Staatsanwaltschaft sofort vorzeitig von der Verfolgung zurücktreten – was sie nun auch getan hat. Voraussetzung dafür war allerdings, dass noch keine Zwangsmaßnahmen durchgeführt wurden – etwa Einvernahmen oder Festnahmen. Außerdem musste Beinschab die neuen Information jedenfalls freiwillig preisgeben.

Freiwillig trotz Festnahme?

Hier wird es aber knifflig, denn Beinschab wurde wie gesagt kurz nach den Hausdurchsuchungen vom 6. Oktober als Beschuldigte von den Behörden einvernommen und vorläufig festgenommen. Warum konnte die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den neuen Tatsachen dann trotzdem von der Verfolgung zurücktreten?

Die Staatsanwaltschaft begründet das in ihrer vom Ministerium und Weisungsrat abgesegneten Entscheidung wie folgt: Die Beschuldigteneinvernahme und die Festnahme erfolgten auf Basis jener Tatsachen, zu denen bereits ermittelt wurde, nicht jedoch im Zusammenhang mit Informationen, die Beinschab neu ins Ermittlungsverfahren eingebracht habe. Im Bezug auf diese neuen Tatsachen hätten daher noch keine Zwangsmaßnahmen vorgelegen. Dasselbe gilt aus Sicht der Staatsanwaltschaft für die Frage, ob Beinschab freiwillig weitere Beweismittel lieferte.

Auch hier gehe es allein um die neuen Erkenntnisse bei der Einvernahme, die Beinschab laut WKStA von sich aus preisgab. Dass sie in Zusammenhang mit bereits bekannten Vorwürfen festgenommen wurde, ändere daran nichts. "Eine psychologische Drucksituation, die etwa durch ein laufendes Ermittlungsverfahren entsteht, schadet nicht", heißt es in dem Schriftsatz der Staatsanwaltschaft. Zudem habe Beinschab trotz ihrer Festnahme die Möglichkeit gehabt zu schweigen. Laut Staatsanwaltschaft hätte für sie die Chance bestanden, dass der "volle Umfang ihrer Taten und jener ihrer Mittäter:innen unentdeckt bleiben würde".

Entscheidung "vertretbar"

Aus Sicht von Robert Kert, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der WU Wien, lagen die Voraussetzungen für den Kronzeugenstatus insgesamt vor. Problematisch könne sein, dass die Freiwilligkeit durch die Festnahme eingeschränkt ist. Die WKStA habe den Maßstab hier "großzügig" ausgelegt. Ihre Entscheidung sei ein "neuer Zugang", aber "vertretbar", sagte Kert am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal". "Bisher war die Anwendung der Regelung sehr eingeschränkt, es gab recht wenige Fälle von erfolgreichen Kronzeugen."

Laut Kert, der Fachliteratur zum Kronzeugengesetz verfasst hat, könnte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft dazu führen, dass sich künftig mehr Verdächtige ermutigt fühlen, ihr Wissen preiszugeben – selbst zu einem Zeitpunkt, zu dem schon Ermittlungen gegen sie laufen. "Das könnte zukunftsweisend sein", glaubt Kert. Ähnlich sieht das Rechtsanwalt Johannes Zink. Die Staatsanwaltschaft habe nun klargestellt, dass man auch dann den Kronzeugenstatus bekommen könne, wenn man bereits beschuldigt ist. "Das könnte es für künftige Strafverfahren einfacher machen", glaubt Zink.

Auch Strafverteidigerin Heidemarie Paulitsch kann die Entscheidung der WKStA nachvollziehen. Schon in den Regierungsvorlagen zur ersten Kronzeugennovelle aus dem Jahr 2016 wurde zwischen der sogenannten Kronzeugentat und der Aufklärungstat unterschieden. Wenn Zwangsmaßnahmen nur im Zusammenhang mit der Kronzeugentat erfolgen, nicht jedoch mit den neuen Tatsachen oder Beweismitteln, die die Kronzeugin oder der Kronzeuge zur Aufklärungstat offenlegt, soll der Kronzeugenstatus weiterhin möglich sein. "Das ist aber natürlich eine Abwägungsfrage, die der Staatsanwalt vornehmen muss", sagt Paulitsch zum STANDARD.

Streit zwischen Anwälten

Rechtsanwalt Stefan Prochaska, der 2011 in der Telekom-Affäre den ersten Kronzeugen Österreichs vertreten hat, sieht das anders. Die Entscheidung widerspreche aus mehreren Gründen dem "Geist der Kronzeugenregelung". Die Beurteilung, dass die Aussagen rechtzeitig und freiwillig erfolgten, sei "grenzwertig". Die Staatsanwaltschaft sollte die Regelung zudem nur dann einsetzen, wenn sie wirklich notwendig ist, sagt Prochaska im Gespräch mit dem STANDARD. Beinschab hatte aber bereits ausgesagt.

Kritisch äußerte sich neben Norbert Wess, Strafverteidiger der mitbeschuldigten Sophie Karmasin, auch Rechtsanwalt Manfred Ainedter. Für ihn sei die Vorgangsweise der WKStA "merkwürdig" und "überraschend". Beinschab sei aufgrund der Vorwürfe bereits in Haft gewesen. Dass sie darüber hinaus etwas gesagt habe, rechtfertige den Kronzeugenstatus nicht, argumentiert Ainedter im Ö1-"Morgenjournal". Ainedter hat laut Ö1 im Gespräch zudem in den Raum gestellt, dass die WKStA Beinschab den Kronzeugenstatus angeboten habe.

Beinschabs Anwältin Katrin Blecha-Ehrbar hat auf Anfrage des STANDARD wenig Verständnis für die Äußerungen. "Statt falsche Gerüchte und haltlose Vorwürfe gegen meine Mandantin und die WKStA in den Raum zu stellen, sollte man lieber den Akt lesen", sagt Blecha-Ehrbar in Richtung Ainedters, der sowohl als Präsident der StrafverteidigerInnen-Vereinigung als auch als Verteidiger eines Mitbeschuldigten in der Causa Umfragen auftrete. Blecha-Ehrbar habe sich nach der Festnahme Beinschabs lange mit ihr besprochen und verschiedene Varianten aufgezeigt. Beinschab habe sich dann für den Versuch, Kronzeugin zu werden, entschieden.

"Eigentlich müsste es der Präsident der StrafverteidigerInnen-Vereinigung begrüßen, wenn die Kronzeugenregelung so ausgelegt wird und öfter zum Einsatz kommen könnte", sagt Blecha-Ehrbar. Doch es ginge darum, "Sabine Beinschab schlechtzumachen". Alle anderen anzugreifen, ob WKStA oder Kronzeugin, sei wohl "die einzige Verteidigungsstrategie", die bei manch anderen Beschuldigten erkennbar sei, meint die Anwältin.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist jedenfalls fix und vom Justizministerium abgesegnet. Dagegen beschweren könnte sich theoretisch nur Sabine Beinschab selbst – wird das aber natürlich nicht tun. (Jakob Pflügl, 4.8.2022)