Der Tod von Lisa-Maria Kellermayr zog Trauerkundgebungen in mehreren österreichischen Städten nach sich.

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Der Tod der oberösterreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr sorgte im ganzen Land für Bestürzung. Über Monate erhielt sie Morddrohungen aus der Impfgegnerszene, musste ihre Ordination schließen und erhielt trotz aller Bemühungen keine ausreichende Unterstützung. In der Kritik stehen seither insbesondere die Behörden.

Ein Pressesprecher der Landespolizeidirektion Oberösterreich sagte vor Kellermayrs Tod im Ö1-"Morgenjournal" noch, dass sie "über die Medien das eigene Fortkommen fördern" wolle. Eine Aussage, die für eine Welle an Empörung – und manch ein wütendes Social-Media-Posting – sorgte. Am Mittwoch wurde bekannt, dass ebendieser Sprecher nun privat gegen einen seiner Kritiker vorgeht. Dieser warf ihm auf Twitter vor, wegen seiner unüberlegten Worte Blut an den Händen zu haben. Das zog eine Unterlassungserklärung samt Aufforderung, 960 Euro zu zahlen, nach sich. Sollte dieser nicht nachgekommen werden, wolle man vor Gericht ziehen, hieß es im Anwaltsschreiben. DER STANDARD berichtete.

Einigung erzielt

So weit wird es allerdings nicht kommen. Donnerstagmorgen gab der Twitter-User bekannt, eine Einigung mit der Anwaltskanzlei des Polizeisprechers erzielt zu haben. Dieser ging ein Angebot seinerseits voraus, einerseits den besagten Tweet zu löschen, andererseits eine abgeänderte Fassung der Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Für die oben genannten Kosten muss er nicht aufkommen. Darüber hinaus habe der Polizeisprecher vorgeschlagen, ein klärendes Gespräch zu führen. Diesem habe er zugestimmt, schreibt er auf der Social-Media-Plattform.

Gleichzeitig beteuert er, nach dem Tod von Kellermayr aus dem Affekt heraus gehandelt zu haben. "Diese persönliche Ausnahmesituation hat mich dazu gebracht, eine überspitzte Formulierung für den Ausdruck meiner Kritik zu wählen. Das tut mir im Nachhinein leid", schreibt er. Medienanwältin Maria Windhager bezeichnet das Angebot als sehr großzügig, klug und konstruktiv (sie vertritt auch den STANDARD in medienrechtlichen Angelegenheiten). Laut ihr handle es sich um ein Lehrbeispiel für Konfliktlösung.

Geringe Aussichten

Experten gaben bereits im Vorhinein zu bedenken, dass das Begehren des Pressesprechers vor Gericht wenig Chancen hätte. Gegenüber dem STANDARD erklärte Anwalt Lukas Feiler von Baker McKenzie: "Als Vertreter einer Behörde muss ich mir sehr viel Kritik gefallen lassen, und das ist auch richtig so." Laut ihm müsse sich der Staat mit Kritik auseinandersetzen, anstatt mit Klagsdrohungen zu reagieren. (Mickey Manakas, 4.8.2022)