Auf einer Baustelle der OMV-Chemietochter Borealis in Belgien wurden Arbeiter mutmaßlich Opfer von Menschenhandel und Unterbezahlung. Mehr als 170 Menschen sollen betroffen sein. Die Vorwürfe wiegen schwer, die Behörden ermitteln, die Baustelle steht vorerst still.

Es folgt, was in solchen Fällen leider oft folgt: Die engagierten Subunternehmen hätten zu diesem Missstand beigetragen. Selber sei man eh supersauber, halte sich an Gesetze, und man werde selbstverständlich bei der Aufklärung mithelfen. So hat auch Borealis in einer Stellungnahme reagiert.

Österreich darf als Miteigentümer der OMV, und damit auch der Borealis, bei Vorfällen wie in Belgien nicht wegsehen.
Foto: APA/ALEX HALADA

Das Problem mit diversen Subunternehmen ist wohl bekannt. Auch in Österreich gibt es zahlreiche Fälle. So arbeiten etwa über Subfirmen engagierte Lieferanten – und hier vor allem jene mit Migrationshintergrund – unter besonders schlechten Arbeitsbedingungen für einen viel zu geringen Lohn. Fliegen solche Fälle auf, wird der Ruf nach Subunternehmerhaftung laut. Und verhallt wieder. Warum eigentlich?

Österreich – als Miteigentümer der OMV und damit auch der Borealis – und die EU dürfen bei Vorfällen wie in Belgien nicht wegsehen. Werden andernorts Arbeitsrecht und Menschenrecht verletzt, zeigen wir recht schnell mit dem Finger auf andere. Arbeits-Unrecht findet aber auch vor der eigenen Haustüre statt. In Europa gibt es Standards wie das Arbeitsrecht oder Mindestlöhne. Dass diese tatsächlich für alle Beschäftigten gelten, wäre einmal ein ernstzunehmender Anfang. (Bettina Pfluger, 5.8.2022)