Harte Kritik übt der Rechnungshof an der Cofag, die für die Abwicklung der Corona-Staatshilfen zuständig ist. Im November 2020 wurden von Finanzminister Gernot Blümel und Vizekanzler Werner Kogler "neue Wirtschaftshilfen" vorgestellt.

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Im Rohbericht des Rechnungshofs über die Arbeit der Cofag kommt die für die Abwicklung der Corona-Hilfen zuständige staatliche Gesellschaft gar nicht gut weg. Wie berichtet haben die Prüfer die Zeit zwischen März 2020 und Ende Juni 2021 geprüft. Ihr besonderes Augenmerk haben sie auf die Gründung der Cofag gelegt, die Besetzung der Spitzenjobs dort und im Aufsichtsrat – sowie auf die Mehrfachbezüge jenes Geschäftsführers, der vor seiner Tätigkeit in der Abbaugesellschaft Abbag und dann in der Cofag im Kabinett des ÖVP-geführten Finanzministeriums tätig war. Das Finanzministerium, das im Prüfungszeitraum von Gernot Blümel geleitet wurde, verteidigt, wie berichtet, die Arbeit der Cofag, man werde die Empfehlungen des Rechnungshofs aber natürlich umsetzen.

Ganz genau unter die Lupe genommen haben die staatlichen Prüfer auch den Einsatz von externen Beratern und die Kosten, die der Cofag (und damit letztlich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern) dadurch entstanden sind. Die Gesellschaft hat vor allem Rechtsberater eingesetzt – bzw. Mitarbeiter von Anwaltskanzleien. Ein Beispiel, das den Prüfern ein Dorn im Auge ist, bezieht sich auf den Protokollführer, der die Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse und des Beirats der Cofag schriftlich festzuhalten hatte.

Anwalt führte Protokoll

Der Partner der Anwaltskanzlei der Cofag wurde ab April 2020 eingesetzt, also kurz nach Gründung der zum Finanzministerium ressortierenden Gesellschaft, und war bis Anfang September laut dem Rohbericht bei rund 30 Sitzungen anwesend. Fürs Dabeisein und Erstellung sowie Bearbeitung der Protokolle entstanden der Cofag stolze rund 125.000 Euro an Kosten, allein sechs Aufsichtsratsprotokolle hätten jeweils mehr als 7.000 Euro gekostet, halten die Prüfer fest. Der "leitende Jurist" habe in den Sitzungen aber auch gesellschaftsrechtliche Regelungen erläutert oder rechtliche Einschätzungen getroffen. Im Sommer 2020 hat die Cofag dann laut Rechnungshof eine Juristin "rekrutiert" und ihr diese Arbeit schrittweise übertragen. "Das Finanzministerium hatte in diesem Sinne auf die Cofag eingewirkt", erklären die Prüfer dazu.

Eine Praxis, die der Rechnungshof angesichts der Häufigkeit der Sitzungen und der hohen Stundenhonorare des Kanzleipartners "kritisch" beurteilt, nicht nur weil sie teuer gekommen sei. Sie sei auch bezüglich der Compliance zu hinterfragen, seien doch allfällige Interessenkonflikte bei der Protokollerstellung nicht auszuschließen gewesen. Der Anwalt habe Einblick in die Interna der Cofag bekommen, was "ein Wettbewerbsvorteil für den Dienstleister sein konnte". Das Ministerium habe daher "zu Recht auf die Aufnahme einer Juristin oder eines Juristen gedrängt".

Cofag "in Abhängigkeit" Externer

Überhaupt kam die Cofag in den Augen der Prüfer mangels eigener Personalressourcen und Förderpraxis "zunehmend in eine Abhängigkeit vom Know-how externer Dienstleister". Und zwar auch in ihrem eigentlichen Geschäft, weil sie "Kernprozesse der Abwicklung" der Zuschüsse ausgelagert habe, vor allem Rechtsangelegenheiten oder die Prüfung der Anträge.

Dass die Cofag so viele Externe brauchte, lag daran, dass sie selbst wenig Personal hatte, man wollte sie möglichst "schlank" halten, erklärt der Rechnungshof, erst als die Pandemie nicht vorbeiging, wurde das eigene Personal aufgestockt – im Juni 2021 auf rund 16 Leute (Vollzeitäquivalente), inklusive der beiden Geschäftsführer. Und was kosteten die externen Berater? Sie verrechneten bis Juni 2021 rund 21 Millionen Euro an Honorar – wobei fast die Hälfte davon auf "wirtschaftliche Beratung" rund um die Zuschüsse oder Antragsprüfung entfiel. Von vier Millionen Euro, die die Cofag für Rechtsberatung ausgab, entfiel der Großteil (63 Prozent) auf jene Anwaltskanzlei, deren einer Partner auch für die Protokolle zuständig war.

Die gewohnt trockene Empfehlung des Rechnungshofs lautet übrigens so: "Der RH empfahl dem Finanzministerium, bei Auslaufen der finanziellen Maßnahmen zu prüfen, welche Leistungen (…) von der Cofag noch zu erbringen sind, und die Gesellschaft nach Abschluss der Aufgaben aufzulösen." (Renate Graber, 10.8.2022)