Die Branche wehrte sich heftig dagegen, doch im kommenden Jahr wird das Bestellerprinzip in Österreich umgesetzt werden. Wann genau, ist noch offen.

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Es soll Mieterinnen und Mieter entlasten und könnte schon längst umgesetzt sein. Doch das Bestellerprinzip bei den Maklerprovisionen ("Wer die Maklerin beauftragt, soll sie auch bezahlen") lässt noch auf sich warten. Der Entwurf wurde zwar im März publik gemacht und bis Anfang Mai in Begutachtung geschickt. Nach Möglichkeit wollten die Regierungsparteien das Maklergesetz-Änderungsgesetz noch vor dem Sommer beschließen und dann nach Einhaltung einer sechsmonatigen Übergangsfrist per Jahresbeginn in Kraft setzen.

Warten auf Regierungsvorlage

Doch die Regierungsvorlage aus dem Justizministerium ist immer noch nicht da. Sie werde "derzeit noch koordiniert und finalisiert", heißt es dort knapp. Dem Vernehmen nach gibt es noch Änderungswünsche bei beiden Regierungspartnern; die Höhe der vorgesehenen Strafen für Makler soll etwa den Grünen zu gering gewesen sein. Und auch die ÖVP wolle den einen oder anderen Punkt nochmal diskutieren, wie hinter den Kulissen zu hören ist.

Dass sich das Bestellerprinzip nochmals fundamental ändern wird, ist aber nicht zu erwarten. Dafür tritt nun die Frage des Inkrafttretens in den Fokus; also die nicht ganz unwesentliche Frage, ab wann das Bestellerprinzip für Mieterinnen und Mieter faktisch Gültigkeit erlangen wird.

Beschluss erst im Herbst

Bei einem Beschluss im September oder Oktober dürfte das Bestellerprinzip unter Einhaltung der Übergangsfrist eigentlich frühestens per 1. April in Kraft treten. In der Immobilienbranche rechnen nun auch bereits viele damit. Allerdings: Fix ist das noch nicht; nach Informationen des STANDARD wird auch darüber noch verhandelt.

Das Argument der Grünen dafür, die Übergangsfrist zu verkürzen und das Bestellerprinzip weiterhin per 1. Jänner in Kraft zu setzen, lautet: Die Branche könne sich ja nun schon seit Publikmachung des Regierungsprogramms im Jänner 2020 grundsätzlich darauf einstellen, dass es kommt – seit März kennt man zudem die Details.

WKÖ pocht auf Übergangsfrist

Und dieses Argument scheint nicht allzu weit hergeholt, denn selbst Michael Pisecky, stellvertretender Immo-Fachverbandsobmann in der WKO, schrieb im Frühjahr anlässlich der Präsentation des Entwurfs in einem Brief an die Mitglieder: "Wir haben nun ein Dreivierteljahr Zeit, unser Geschäftsmodell anzupassen."

Nachdem nun aber das Gesetz noch nicht beschlossen ist, hält Pisecky im Gespräch mit dem STANDARD fest, dass man mit der Einhaltung der vollen Übergangsfrist ab Gesetzesbeschluss rechnet: "Das ist klar unsere Erwartungshaltung." (Martin Putschögl, 11.8.2022)