Mit einigen Unterstützungsleistungen soll die Teuerung abgefedert werden.

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Sommer 2022

  • Energiegutschein
    150 Euro auf die Energiekosten bekommt jeder Haushalt im Land, sofern er nicht allzu viel verdient. Die Unterstützung muss per Gutschein beantragt werden und wird von der Energierechnung abzogen. Die Einreichfrist läuft bis Ende des Jahres; bis Ende Oktober kann man die Gutscheine auch nachbestellen, falls sie beispielsweise verloren gegangen sind (siehe Artikel zum Energiegutschein).
  • Zusatzgeld zur Familienbeihilfe
    Im August gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 180 Euro pro Kind. Sie wird automatisch auf die Familienbeihilfe draufgeschlagen.

Herbst 2022

  • Teuerungsausgleich
    Personen mit niedrigem Einkommen (Arbeitslose, Mindestpensionistinnen, Sozialhilfeempfänger) bekommen im September 300 Euro. Die Zahlung erfolgt einmalig und automatisch auf das Konto der Empfänger.
  • Pensionserhöhung
    Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen erhalten im September bis zu 500 Euro, je nach Pensionshöhe, automatisch auf die Pension geschlagen.
  • Schulstartgeld
    100 Euro gehen an jedes Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren. Das Geld wird automatisch mitsamt der Familienbeihilfe ausbezahlt.
  • Familienbonus
    Bis Ende September soll der Familienbonus plus von 1750 auf 2000 Euro jährlich für unter 18-Jährige aufgestockt werden. Für über 18-Jährige gibt es 600 statt 575 Euro. Diese Zahlung muss man über die Arbeitnehmerveranlagung beantragen, besser bekannt als Steuerausgleich. Die Auszahlung kann bis ins Jahr 2023 dauern. Wenn der Familienbonus aber direkt über die Lohnverrechnung vom Arbeitgeber ausbezahlt werden, kommt er früher.
  • Klimabonus
    Jeder Erwachsene in Österreich bekommt ab Oktober 250 Euro; Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen 125 Euro. Die Summen werden automatisch auf die Konten der Menschen überwiesen. Liegen keine Kontodaten vor, bekommen die Menschen einen Gutschein mittels RSa-Brief, der in Geschäften eingelöst oder bei einer Bank in Bargeld eingetauscht werden kann.
  • Teuerungsbonus
    Höhe der Summen wie auch Modus der Auszahlung sind gleich wie beim Klimabonus. Einziger Unterschied: Ab einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro sind die 250 Euro steuerpflichtig.

Winter 2022/2023

  • Versorgungsbonus
    Jeder landwirtschaftliche Betrieb bekommt bis Jahresende einen sogenannten Versorgungsbonus zur Abfederung der gestiegenen Kosten, etwa bei Energie und Futtermittel. Die Zahlung beträgt im Schnitt 1000 Euro und wird über die Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt.
  • Teuerungsabsetzbetrag
    Personen mit geringem Einkommen können bei der Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 für das heurige Jahr bis zu 500 Euro absetzen. Dies muss über den Steuerausgleich erfolgen.
  • Kindermehrbetrag
    Der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinem Einkommen wird von 450 auf 550 Euro erhöht. Auch dies ist über die Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen.
  • Inflationsanpassung
    Die Familienbeihilfe und andere Sozialleistungen werden ab nächstem Jahr dauerhaft valorisiert, also an die Inflation angepasst. Dies muss man nicht extra beantragen; die Zahlungen auf die Konten der Empfänger werden schlicht höher. Bei der Familienbeihilfe wird das Plus ungefähr 20 Euro im Monat betragen.
  • Teilabschaffung der kalten Progression
    Diese Maßnahme ab kommendem Jahr wird sich auf dem Lohnzettel auswirken: Vom Brutto bleibt dann mehr Netto übrig.

Nicht inkludiert in obiger Liste sind zahlreiche Maßnahmen, die einzelne Bundesländer setzen. Vom Kärnten-Bonus von etwa 200 Euro über den burgenländischen Anti-Teuerungs-Bonus von bis zu 700 Euro bis zur Wiener Unterstützungsleistung für Alleinerziehende fallen sie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. (Andreas Danzer, Joseph Gepp, 14.8.2022)