Schmid war einst Generalsekretär im Finanzministerium, dann Öbag-Chef. Jetzt lebt er als "Selbstständiger" in den Niederlanden.

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Auch im Ausland ist man vor österreichischen U-Ausschüssen nicht mehr sicher: Das legt zumindest eine nicht rechtskräftige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) nahe. Auf Antrag des ÖVP-Korruptions-U-Ausschusses verhängte es eine Geldstrafe in der Höhe von 6.000 Euro über Thomas Schmid, weil er dem U-Ausschuss bei mehreren Terminen ferngeblieben war. Dass der ehemalige Chef der Staatsholding Öbag, der im Zentrum zahlreicher ÖVP-Ermittlungen steht, mittlerweile seinen Wohnsitz in den Niederlanden habe, spiele für das BVwG keine Rolle.

Schmid sei österreichischer Staatsbürger, und es ginge um einen "im Inland verwirklichten Sachverhalt". Deshalb entbinde der Wohnsitz im Ausland Schmid "nicht von der Verpflichtung, eine genügende Entschuldigung für sein Nichterscheinen vor dem Untersuchungsausschuss darzutun".

Ladung erhalten

Damit stellt das BVwG die bisherigen Usancen im U-Ausschuss auf den Kopf, hieß es im "Handbuch zum Recht der Untersuchungsausschüsse im Nationalrat" doch noch, dass "Auskunftspersonen aus dem Ausland nicht geladen werden können". Denn bei einer Ladung handle es sich "völkerrechtlich um einen staatlichen Hoheitsakt", und ein solches Handeln könne "nur auf eigenem Staatsgebiet erfolgen" – außer, es gibt Abkommen zwischen Staaten. Die existieren für U-Ausschüsse aber nicht.

Schmid, der vom BVwG per Videotelefonie befragt wurde, bestätigte jedenfalls, die Ladung für den 30. Juni 2022 wenige Tage zuvor in den Niederlanden erhalten zu haben. Allerdings sei zu wenig Zeit gewesen, um eine Reise nach Wien vorzubereiten. Das BVwG bemängelt quasi, dass sich Schmid darauf verlassen habe, durch seinen Auslandswohnsitz nicht erscheinen zu müssen. Er habe "mit dieser Vorgehensweise ein unentschuldigtes Nichterscheinen gleichermaßen in Kauf" genommen, heißt es in der Entscheidung.

Vorführung droht

Schmids Anwalt Thomas Kralik bestätigt auf Anfrage des STANDARD, die am 8. August getroffene Entscheidung des BVwG anzufechten. Schmid ist im Herbst mehrfach für den U-Ausschuss geladen. Wenn nötig, sollen ihn die Sicherheitsbehörden dafür sogar mit Zwangsgewalt "anhalten" und vorführen, hieß es in einem per Mehrheitsbeschluss angenommenen Antrag im U-Ausschuss.

Ex-OMV-Chefs für Anfang September geladen

Die nächste Sitzung des derzeit in der Sommerpause befindlichen U-Ausschusses ist für 6. September geplant. Laut "SN" und "Kleine Zeitung" seien dann die früheren OMV-Chefs Rainer Seele und Gerhard Roiss geladen, für 7. September unter anderem Ex-OMV-Aufsichtsratschef Wolfgang Berndt. Die Genannten sollen dann unter anderem darüber Auskunft geben, wie Österreich so abhängig von russischem Gas werden konnte und "wer davon profitiert haben könnte", so die "Kleine Zeitung". (Sandra Schieder, Fabian Schmid, red, 16.8.2022)