Skaten mit Sprüngen auf den Grazer Plätzen, wie hier auf dem Kaiser-Josef-Platz, ist verboten. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes könnte dies jetzt ändern.

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Ein wohl richtungsweisendes Urteil zum "Skaterverbot" in Graz hat jetzt das Landesverwaltungsgericht in Graz gefällt. Ein junger Skater, der wegen des von der Stadt Graz verhängten Skatverbotes eine Geldstrafe aufgebrummt bekam, hatte dagegen Einspruch erhoben und bekam am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht recht.

Die Strafe wurde aufgehoben und das Verfahren eingestellt, wie dem STANDARD vom Gericht bestätigt wurde. Der junge Skater muss also keine Strafe zahlen. Nach einer mehrstündigen Verhandlung und der Befragung zahlreicher Zeugen stand für die Richterin fest: Der Skater hatte mit seinen Fahrten und Tricks auf dem Kaiser-Josef-Platz in Graz niemanden gefährdet. Dies wäre aber die Voraussetzung für die Verhängung einer Strafe gewesen.

Die nun weiterführende Frage wird sein: Wird dieses Urteil nun auch das noch in der Ära des Altbürgermeisters Siegfried Nagl (ÖVP) nach Drängen einzelner Anrainer und der FPÖ verhängte Skaterverbot generell kippen? Diese Frage ist noch nicht geklärt, zumal aus dem Einzelfall nicht generalisiert werden kann.

Tatsache ist jedoch, dass die Verhängung von Strafen nun erschwert wird, zumal die Polizei jedes Mal genau abwägen muss, ob eine Skaterin, ein Skater jemanden konkret mit der Ausübung des Sports gefährdet. (Walter Müller, 17.8.2022)