Der Vizekanzler hat kürzlich vorgeschlagen, dass es in Altbauwohnungen einen Abschlag vom Richtwert geben soll, wenn es eine Gasheizung gibt. Der Vorschlag wurde heftig kritisiert – von Zinshausbesitzern, aber auch von anderer Seite dafür, dass Häuser aus den 1980er-Jahren davon nicht betroffen wären. Dort gibt es auch noch oft Gasheizungen.
Eine andere wichtige Frage ist, ob sich das überhaupt so schnell durchsetzen lässt. Für eine Umsetzung noch vor dem kommenden Winter müsste in laufende Verträge eingegriffen werden – was bisher immer tabu war. Und überhaupt: Gibt es dann einen Aufschlag für ein Heizsystem, das auf Erneuerbare setzt? Die Idee scheint also etwas unausgegoren.
Viel wichtiger wäre ohnehin – ich wiederhole mich – eine Komplettüberarbeitung des Mietrechts, jedenfalls aber des Richtwertsystems. Die Situation rund um den Lagezuschlag erodiert in Wien zusehends, es ist ein stetes Ärgernis. Und eine Arbeitsbeschaffung für Sachverständige, wo es immer wieder zu sauteuren, umstrittenen Gutachten kommt.
Guter Grundriss
Beispiele gefällig? Mieterschützer berichten etwa von Zuschlägen für ein "gutes Breiten-Längen-Verhältnis der Räume", so etwas komme "durchaus öfter vor". Dass es aber schon einmal einen Abschlag für ein schlechtes Breiten-Längen-Verhältnis gegeben hätte, ist nicht überliefert.
Ebenso soll es auch öfter vorkommen, dass es einen Zuschlag für eine "überdurchschnittliche Grundrissgestaltung" gibt, aber ein Abschlag für eine unterdurchschnittliche wurde bisher selten gesehen.
Und einen besonders schrägen Fall machte die Mietervereinigung 2021 publik: Da stufte ein Gutachter die Lawinengefahr (!) einer Gegend mitten im 15. Bezirk (!) als "gering" ein – was dann als Kriterium für die "Überdurchschnittlichkeit der Lage" herangezogen wurde. Total absurd! (Martin Putschögl, 19.8.2022)