Fahrräder müssen ordentlich beleuchtet sein, andernfalls trägt man an Unfällen unter Umständen Mitschuld.

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Wer sein Fahrrad nicht ordentlich beleuchtet, bleibt bei Verkehrsunfällen unter Umständen auf seinem Schaden sitzen. Wie aus einem aktuellen Beschluss des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervorgeht, gilt das selbst dann, wenn einem andere Verkehrsteilnehmer den Vorrang nehmen (OGH 27.6.2022, 2 Ob 61/22t).

Anlass der Entscheidung war ein Unfall, der sich im Sommer 2019 bei Dunkelheit im Bezirk Mödling ereignete. Ein Autofahrer bog links ab und kollidierte mit einem Radfahrer, der ihm auf der Straße entgegenkam. Letzterer zog sich dabei schwere Verletzungen zu und verlangte vor Gericht 20.000 Euro Schadenersatz von der Versicherung des Autofahrers.

An sich wäre die Angelegenheit ein klarer Fall, denn wer links abbiegt, muss freilich den Gegenverkehr abwarten. Wie die Richterinnen und Richter im Verfahren feststellten, war das Fahrrad allerdings nicht ordentlich beleuchtet. Der vordere Scheinwerfer hatte nur weniger als ein Zehntel der gesetzlich geforderten Lichtstärke (siehe Wissen unten). Rückstrahler an der Front und an den Pedalen fehlten gänzlich.

Beide sind schuldig

Bei der Beurteilung des Falls waren sich das Landesgericht und das Oberlandesgericht Wien einig: Die Vorrangverletzung und der Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften wiegen gleich schwer. Für die Hälfte des Schadens muss der Autofahrer aufkommen, für die andere haftet der Fahrradfahrer selbst. Im Ergebnis bekommt der Verletzte also 50 Prozent des Schmerzengeldes.

Aus Sicht der Gerichte war die Lichtquelle aus der Entfernung zwar grundsätzlich wahrnehmbar, jedoch nur schwer als Fahrrad erkennbar. Hätte der Mann sein Rad ordentlich beleuchtet, wäre es für den Autofahrer viel einfacher gewesen, es als solches zu erkennen.

Der OGH bestätigte diese Entscheidung in letzter Instanz. Vorrangverstöße wiegen zwar "besonders schwer", aber auch der Beleuchtung von Fahrrädern komme eine für die Verkehrssicherheit "besondere Bedeutung" zu. (japf, 20.8.2022)