Kleine Solarmodule für den Balkon erleben einen Boom.

Foto: iStock

Die Photovoltaikanlage am Dach hat sich längst etabliert. Mit Balkonanlagen können auch Eigentümerinnen und Mieter von Wohnungen in die Stromproduktion für den Eigenbedarf einsteigen. Doch bei Förderungen schauen sie meist durch die Finger, und die Rechtslage ist äußerst unklar.

Frage: Wie funktionieren PV-Anlagen für den Balkon?

Antwort: Bei Photovoltaikanlagen für den Balkon handelt es sich um sogenannte Kleinsterzeugungsanlagen. Sie dürfen über eine Leistung von bis zu 0,8 Kilowatt Peak verfügen, sind also deutlich kleiner als klassische Dachlösungen. Zudem produzieren sie nur Strom für die eigene Wohneinheit, bei Überproduktion wird der Strom nicht an Energieversorger verkauft. Für die Installation ist grundsätzlich kein Elektriker notwendig: Die Anlagen werden direkt an eine Steckdose angeschlossen, ein Wechselrichter wandelt den Strom, den die Anlage produziert, so um, dass er im Haushalt verwendet werden kann.

Frage: Was kostet das?

Antwort: Das Angebot ist mittlerweile vielfältig und reicht von 200-Watt-Anlagen bis zu 700-Watt-Modellen mit Speicher. Einsteigermodelle bekommt man schon ab etwa 500 Euro, größere mit mehreren Paneelen, Speichern und der Möglichkeit, das Gerät auch bei einem Stromausfall zu verwenden, kosten um die 3.000 Euro. Für Balkonanlagen gibt es aber keine Bundesförderung durch die Oemag. Die Module werden im Regelfall vertikal und, je nach Ausführung, mit Schraubvorrichtungen oder Klettverschluss am Geländer montiert.

Frage: Darf ich das überhaupt?

Antwort: Anders als etwa bei einer Dachanlage braucht es jedenfalls keine Genehmigung durch den Netzanbieter, eine einfache Meldung über ein Formular genügt. Doch schwierig wird es etwa im Wohnrecht. Als Mieter sollte man mit der Eigentümerin der Wohneinheit Rücksprache halten. Handelt es sich um ein Zinshaus mit nur einem Eigentümer, kann dieser die Erlaubnis erteilen. In einem Wohnungseigentumsobjekt mit vielen verschiedenen Eigentümerinnen aber – also etwa auch in einem freifinanzierten Neubau mit Anlegerwohnungen – ist die Sache kompliziert. Denn nach Ansicht von Wohnrechtsexperten verändert ein am Balkon montiertes PV-Modul – auch wenn es wie ein Sichtschutz nur über das Geländer gehängt wird – das Erscheinungsbild des Hauses, wofür es eine Zustimmung sämtlicher (!) Eigentümerinnen und Eigentümer der Objekte in der Anlage bräuchte. Natürlich gilt: Wo keine Klägerin, da keine Richterin. Doch es ist jedenfalls ein Graubereich, und er wurde auch mit der jüngsten Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes nicht beseitigt.

Und was die elektrotechnische Seite betrifft, so machte erst kürzlich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) darauf aufmerksam, dass es auch hier einen Graubereich gebe bzw. die einschlägigen Vorschriften, Gesetze und Verordnungen und Regeln "für den Einzelnen eigentlich nicht überschaubar" seien. In einer elektrotechnischen Norm sei vorgeschrieben, dass auch Kleinstanlagen von einem Elektriker fachgerecht angeschlossen werden müssen, diese Norm sei aber rechtlich nicht bindend. Insbesondere bei No-Name-Produkten sei dann Vorsicht geboten. Und die Bundesinnung für Elektrotechnik sieht die Sache ohnehin ganz klar: "Stromerzeugungseinrichtungen dürfen nicht mittels eines Steckers und einer Steckdose mit dem Endstromkreis verbunden werden", zitiert man auf der Website die entsprechende elektrotechnische Norm. Daraus ergebe sich, dass "ein Verwenden von steckerfertigen Plug-&-Play-Stromerzeugungseinrichtungen jedenfalls nicht zulässig ist".

Frage: Und was bringt eine solche Anlage überhaupt?

Antwort: Das hängt davon ab, wo die Anlage montiert ist, wie groß sie ist, ob es einen Speicher gibt und wie sehr man bereit ist, das eigene Verhalten anzupassen. Idealerweise kommen die Anlagen an Balkonen zum Einsatz, die nach Süden oder Südwesten beziehungsweise Südosten ausgerichtet sind. Die Paneele sollten dabei so wenig wie möglich verschattet werden. Ohne Speicher ist Energie zudem nur verfügbar, wenn die Sonne scheint, vor allem also über Mittag, wenn die wenigsten Menschen zu Hause sind. Hier ist es hilfreich, zum Beispiel die Waschmaschine zu timen. Deren Spitzenverbrauch, etwa beim Aufheizen, kann damit nicht gedeckt werden, aber zumindest einen Teil der Energie beisteuern. Aufs Jahr gerechnet kann eine vertikal angebrachte 370-Watt-Anlage bis zu 300 Kilowattstunden Strom erzeugen. Bei einem Strompreis von rund 29 Cent pro Kilowattstunde sind das knapp 90 Euro Ersparnis pro Jahr.

Frage: Was bringt das der Umwelt?

Antwort: Um beim Beispiel der der 375-Watt-Anlage mit rund 300 Kilowattstunden Jahresleistung zu bleiben: Bei einem CO2-Ausstoß von 108 Gramm pro Kilowattstunde (Wien-Energie-Strommix) spart diese Anlage rund 32 Kilogramm CO2 pro Jahr ein. Das entspricht in etwa einer 150-Kilometer-Autofahrt im Kleinwagen. Zu berücksichtigen ist freilich auch die Menge an CO2, die durch die Produktion der Anlagen ausgestoßen wird, und die sie erst wieder ausgleichen müssen. In Österreich dauert das etwa vier Jahre – dann aber arbeitet das Balkonkraftwerk "sauber". (Michael Windisch, Martin Putschögl, 26.8.2022)