Alte Mietverträge, die zwischen 1982 und Februar 1994 abgeschlossen wurden, dürften heuer insgesamt dreimal angehoben werden.

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Es wurde schon vor dem Sommer erwartet, und es dürfte nun auch eintreten: Die Kategoriemieten, die für Mietverträge gelten, die zwischen 1982 und Februar 1994 abgeschlossen wurden, werden wohl demnächst wieder angehoben – zum heuer bereits dritten Mal. Bei der SP-nahen Mietervereinigung Österreichs (MVÖ) rechnet man schon für November damit, wie die Vorsitzende Elke Hanel-Torsch im Ö1-"Morgenjournal" sagte.

Gründe sind die hohe Inflation einerseits und gewisse Umstände in der Beschaffenheit des österreichischen Mietrechts andererseits. Denn die Kategoriebeträge werden immer dann an die Inflation angepasst, wenn die Teuerungsrate eine fünfprozentige Schwelle überschreitet.

Von 3,60 Euro auf 4,01 Euro

Die erste Anhebung heuer per 1. April war eine nachgeholte, diese wäre nämlich schon per 1. April 2021 notwendig gewesen, wurde aber (wie auch bei den Richtwerten, die für seit März 1994 angemietete Altbauwohnungen gelten) wegen Corona um ein Jahr verschoben. Am 1. April 2022 wurden die Basiswerte beider Systeme dann erhöht, bei den Kategoriebeträgen waren es 5,55 Prozent.

Weil die Teuerung während der Aussetzung der Anpassung aber natürlich weiterlief und sogar stark zulegte, wurde bereits am 1. Juni 2022 die nächste Anhebung fällig (und auch durchgeführt).

Heuer Erhöhung um 17,5 Prozent

Der Kategoriebetrag für die Ausstattungskategorie A stieg somit zunächst im April von 3,60 auf 3,80 Euro und mit 1. Juni auf 4,01 Euro. Weil diese letzte Erhöhung mit der Indexzahl des Verbraucherpreisindex (VPI) für Februar 2022 eintrat, die Inflationsrate heuer im Gesamtjahr aber wahrscheinlich bei acht oder sogar neun Prozent landen könnte, steht der nächste fünfprozentige Kategoriesprung kurz bevor. Dieser müsste vom Justizministerium verlautbart werden, was an sich eine reine Formsache ist.

Insgesamt könnten die Kategoriemieten damit allein im aktuellen Jahr – inklusive der vom Vorjahr nachgeholten Anhebung – um 17,5 Prozent steigen, rechnete Hanel-Torsch vor. Sie fordert von der Bundesregierung, die Anhebung auszusetzen.

Bei den Richtwerten gibt es eine solche Schwelle nicht, hier schreibt das Gesetz eine Anpassung alle zwei Jahre vor. Dass diese verschoben wird oder anders gesetzlich eingegriffen wird, kam in den letzten fünfzehn Jahren aber öfter vor. Im April 2023 müsste planmäßig die nächste Anhebung erfolgen, und zwar in der Höhe der Jahresinflationsrate 2022. (mapu, 25.8.2022)