Demonstrantinnen während einer Protestkundgebung gegen sexuelle Gewalt in Madrid.

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Madrid – In Spanien wird das Sexualstrafrecht verschärft. Ein Gesetzentwurf der linken Regierung, wonach alle beteiligten Personen künftig sexuellen Handlungen ausdrücklich zustimmen müssen, wurde vom Parlament in Madrid endgültig gebilligt. Gegen das sogenannte "Nur Ja heißt Ja"-Gesetz stimmten am Donnerstag die Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) und der rechtspopulistischen Vox. Ihr Hauptargument: Mit dem Vorhaben werde das Prinzip der Unschuldsvermutung gefährdet.

Änderungsvorschlag im Mai

Der Gesetzentwurf wurde im Mai erstmals vom Parlament gebilligt, der Senat schickte ihn aber mit einem kleinen Änderungsvorschlag zurück. Das neue Paragrafenwerk hebt die Unterscheidung zwischen Missbrauch und Aggression auf. Sexuelle Übergriffe werden nach dem Inkrafttreten als Vergewaltigung betrachtet – egal ob das Opfer sich wehrt oder eine Handlung aus Angst geschehen lässt. Auf Vergewaltigung und sexuelle Gewalt werden dann bis zu 15 Jahre Haft stehen. Zudem werden unter anderem "einschüchternde" Komplimente sowie die Verbreitung von Sexvideos unter Strafe gestellt.

Ende der "Vergewaltigungskultur"

Gleichstellungsministerin Irene Montero hat das Gesetz als einen "entscheidenden Schritt zur Veränderung der sexuellen Kultur" ihres Landes bezeichnet. Der "Vergewaltigungskultur" und dem "sexuellen Terror" werde ein Ende bereitet. "Die feministische Bewegung schreibt Geschichte in Spanien", hatte sie bereits im Mai gejubelt.

Mit ihrem Vorstoß reagierte die linke Regierung auf mehrere Aufsehen erregende Fälle von Gruppenvergewaltigungen, bei denen die Täter in den vergangenen Jahren mit milden Strafen davongekommen waren. Große Empörung hatte vor allem ein Fall von Juli 2016 ausgelöst. Eine Gruppe von fünf jungen Männern zerrte damals während der San-Fermín-Feiern in Pamplona eine junge Frau in einen Hauseingang. Sie vergewaltigten ihr Opfer mehrfach und filmten das Ganze. Das zuständige Gericht sah den Tatbestand der Vergewaltigung als nicht gegeben an, weil es, wie es im Urteil von 2018 hieß, "weder Schläge noch Drohungen" gegeben habe und das Opfer passiv geblieben sei. Das Urteil löste Proteste im ganzen Land aus. (APA, 26.8.2022)