Peter Kolba und Daniela Holzinger-Vogtenhuber fordern eine Aufwertung des Verbraucherschutzvereins.

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Wien – Der Verbraucherschutzverein (VSV) will künftig ebenfalls Verbandsklagen führen können. Deshalb hat die private Konsumentenschutzorganisation eine entsprechende Bürgerinitiative im Nationalrat eingebracht: Der VSV soll demnach eine Klageberechtigung nach Paragraf 29 Konsumentenschutzgesetz erhalten.

Damit würde er in die Liste der bevorzugten Organisationen aufgenommen, die dieses Recht haben. Neben den Sozialpartnern und dem Seniorenrat hat derzeit nur der Verein für Konsumenteninformation (VKI) das Recht, Verbandsklagen zu führen. VSV-Leiter Peter Kolba, früher beim VKI tätig, hat sich damals dafür eingesetzt, dass der VKI zur bevorzugten Organisation gezählt wurde.

Der Petitionsausschuss hat zu der Forderung des VSV Stellungnahmen des Justiz- und des Konsumentenschutzministeriums angefordert. Diese sind eingelangt.

Klagen gegen Verbund und Wien Energie?

Minister Johannes Rauch (Grüne) knüpft das Recht, Verbandsklagen zu führen, an mehrere Bedingungen: Die Organisation sollte mindestens 4.000 Mitglieder aufweisen. Beratung sowie Rechtspolitik sind für Rauch weitere Bedingungen. Der VSV erfülle diese Bedingungen, so Kolba. "Während Rauch eine Erweiterung des Kreises der bevorrechteten Organisationen befürwortet, spricht Ministerin AlmaZadić vage von einer 'politischen Frage', was ja nun bei Gesetzen häufig so ist."

Ein entsprechender Initiativantrag könnte am 28. September beim nächsten Petitionsausschuss beschlossen werden, ergänzt Kolba. "Es ist höchste Zeit, dass der VSV Verbandsklagen führen darf", sagt Daniela Holzinger-Vogtenhuber, die mit Kolba den VSV leitet. "Wir hätten rund um die explodierenden Energiekosten längst gegen Verbund, Wien Strom und andere Verbandsklagen eingebracht", betont die ehemalige Nationalratsabgeordnete, die wie Kolba und Zadić früher Teil der Liste Pilz war.

Es gibt unabhängig vom Konsumentenschutzgesetz eine Verbandsklagenrichtlinie der EU. Diese sehe bei der Umsetzung in nationales Recht ein Anmeldesystem vor. Mit der Berechtigung zur Verbandsklage nach Paragraf 29 Konsumentenschutzgesetz könnte der VSV jedoch Verbandsmusterklagen bis zum Obersten Gerichtshof führen – unabhängig vom Streitwert. (APA, 26.8.2022)