AK- Präsidentin Renate Anderl und ÖGB-Chef Wolfgang Katzian während einer früheren Pressekonferenz.

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Wien – Anhaltende Teuerung, bis zum Zerreißen gespannte Haushaltsbudgets, Leute, die nicht wissen, ob sie ihre Strom- und Gasrechnung noch bezahlen können und andererseits Konzerne, die teils beträchtliche Gewinne erwirtschaften.

Die Debatte, Energieriesen mit einer Sondersteuer auf die in diesen außerordentlichen Zeiten erwirtschafteten Übergewinne zu belasten – so genannte "Windfall-Profits" – wird nicht nur in Österreich mit unterschiedlicher Intensität geführt. Hierzulande hat sie Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) Anfang Mai ins Spiel gebracht und damit heftige Reaktionen hervorgerufen. Worauf sie von der Regierung flugs wieder ins Ausgedinge geschickt worden ist.

Vorschlag für den Energiesektor

Nach den Sozialdemokraten hat nun auch die Arbeiterkammer einen Vorschlag für den Energiesektor ausgearbeitet: Insgesamt sollen dabei 1,5 bis 2,2 Milliarden Euro pro Jahr abgeschöpft werden – um an Ende in die Finanzierung von Anti-Teuerungsmaßnahmen zu fließen. Für Investitionen in erneuerbare Energieträger gibt es lautem diesem Modell Abzugsmöglichkeiten.

Einmal mehr fordern AK und ÖGB von der türkis-grünen Regierung die baldige Einführung einer solchen Sondersteuer: "Mit dem Modell wird es in Österreich, wie in anderen europäischen Ländern auch, die Möglichkeit geben, die Übergewinne der Energiekonzerne abzuschöpfen, damit sie tatsächlich den Vielen zugutekommen", so AK- Präsidentin Renate Anderl. "Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für Übergewinne, daher braucht es diese Steuer, die Menschen in dieser besonderen ökonomischen Krise und der Rekordinflation langfristig unterstützt", so ÖGB-Chef Wolfgang Katzian.

Bis zu 5 Milliarden Übergewinn jährlich

Auf Basis der Bilanzen der wichtigsten Energieunternehmen – darunter Verbund und OMV – rechnen AK und ÖGB mit vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr an Übergewinnen. Für Investitionen in erneuerbare Energien können davon 1 bis 1,5 Milliarden Euro abgezogen werden. Damit will man die Kritik adressieren, dass eine Abgabe auch Erneuerbare-Anbieter treffen würde und damit die Abkehr von fossilen Energieformen verzögern und die Abhängigkeit von russischem Öl und Gas verlängern könnten.

Besteuert werden sollen Energieunternehmen in Österreich, Ausnahmen sind dabei für Kleinstunternehmen bis zu einem Umsatz von einer Million Euro vorgesehen. Insgesamt sieht das Modell eine Abschöpfung von 60 bis 90 Prozent der Übergewinne vor. Übergewinne werden dabei als Gewinne definiert, die über den durchschnittlichen Referenzgewinn der Jahre 2019 bis 2021 hinausgehen. Als Basis dient der Unternehmensgewinn vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Steuern (EBITDA). Damit sollen Verzerrungen durch die Neubewertung von Beteiligungen oder Ähnliches reduziert werden. Investitionen in erneuerbare Energieträger im Inland können sofort und vollständig vom Übergewinn abgezogen werden.

Zwei Steuersätze

Die Sondersteuer greift dem AK/ÖGB-Modell nach erst, wenn der Gewinn für die betroffenen Jahre bei mehr als 110 Prozent des Referenzgewinnes liegt. Diese Übergewinne sollen mit 60 Prozent besteuert werden, Gewinne, die über 130 Prozent des Referenzgewinnes liegen, mit einem Steuersatz von 90 Prozent. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist die Übergewinnsteuer von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer absetzbar. Wie die "Bankenabgabe" soll diese als eigenständige Sonderabgabe konzipiert sein. Die Erhebung der Steuer soll dabei auf Basis von Erklärungen der Unternehmen erfolgen, mit Erstellung des Jahresabschlusses etwa. Das Modell wäre für die Jahre 2022 bis 2024 befristet angelegt. (APA, red, 28.8.2022)

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