Im September soll Meta-Chef Mark Zuckerberg von der US-Justiz befragt werden.

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Im langwierigen Prozess gegen das Online-Netzwerk Facebook wegen der Weitergabe privater Nutzerdaten an die britische Beratungsfirma Cambridge Analytica und andere ist eine vorläufige Einigung erzielt worden. Wie aus Gerichtsakten hervorgeht, reichte Facebook am Freitag (Ortszeit) bei einem Gericht in San Francisco den Entwurf einer "Grundsatzeinigung" ein und beantragte die Aussetzung des Verfahrens für 60 Tage, um die Vereinbarung schriftlich auszuarbeiten.

Das Unternehmen nennt in dem Antrag weder eine Entschädigungssumme noch andere Bedingungen der geplanten Vereinbarung. Der Facebook-Mutterkonzern Meta reagierte am Samstag zunächst nicht auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur AFP.

Facebook-Nutzer hatten 2018 Klage gegen das Online-Netzwerk wegen Verletzung der Regeln zum Schutz der Privatsphäre eingereicht, weil Facebook persönliche Nutzerdaten an Cambridge Analytica und andere weitergegeben hatte. Die britische Beratungsfirma, die mittlerweile nicht mehr existiert, hatte die Daten von rund 87 Millionen Facebook-Nutzern ausgewertet. Die Ergebnisse wurden unter anderem für die Brexit-Kampagne vor dem Referendum zum EU-Austritt Großbritanniens 2016 und für den Wahlkampf von US-Präsident Donald Trump genutzt.

Fünf Milliarden Dollar Strafe

Im Juli 2019 belegten die US-Bundesbehörden Facebook mit fünf Milliarden Dollar (5,00 Mrd. Euro) Strafe, weil das Unternehmen seine Nutzer "getäuscht" habe. Zudem beauftragten sie eine unabhängige Kontrollinstanz damit, den Umgang von Facebook mit persönlichen Daten zu überprüfen. Im September sollen Meta-Chef Mark Zuckerberg und die scheidende Geschäftsführerin Sheryl Sandberg von der US-Justiz zu dem Skandal befragt werden.

Seit dem Cambridge-Analytica-Skandal hat Facebook wegen Missbrauchsverdachts tausenden Apps den Zugang zu seinen Daten gesperrt und den Umfang der für Entwickler zugänglichen Daten eingeschränkt. Außerdem ist es für Nutzer nun leichter, die Weitergabe ihrer Daten zu beschränken. (APA, 28.8.2022)