Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) verspricht Normalität.

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Masken können in der Schule von Gesunden freiwillig getragen werden – symptomlos Infizierte müssen sie aufsetzen.

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Wien – Das Schuljahr 2022/23 wird ohne verpflichtende Tests und Maskenpflicht beginnen. "Die Schule ist kein abgesonderter Bereich", erklärte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) – die dort gültigen Regeln sollen also möglichst im Einklang mit den Maßnahmen im Rest des Landes stehen. Tests und Maskenpflicht sind im Variantenmanagementplan der Regierung in der aktuellen Phase der Pandemie nur anlassbezogen und befristet vorgesehen. Es stehe aber allen frei, sich freiwillig zu testen oder Maske zu tragen, sagte Polaschek: "Wir setzen ganz klar auf Eigenverantwortung." So sei es möglich, "in gewohnter Normalität ins Schuljahr 2022/23 zu starten".

Zu Schulbeginn empfiehlt das Ministerium auf freiwilliger Basis die Durchführung von Tests: Wie schon im Vorjahr sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR-)Test an die Schule kommen.

Außerdem werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigentests angeboten, die Schüler, Lehrer und Verwaltungspersonal nutzen können. Für die zweite Schulwoche bekommen die Schüler auf Wunsch drei Antigen-Schnelltests für die Verwendung daheim mit, um sich etwa Sonntagabend oder Montagfrüh zu testen.

Das Schuljahr 2022/23 wird ohne verpflichtende Tests und Maskenpflicht beginnen.
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Schulschließungen ausgeschlossen

Bei besonderer Risikolage können Schulen für maximal zwei Wochen Test- und Maskenpflicht beziehungsweise zeitversetzten Unterrichtsbeginn anordnen, bei Zustimmung der Bildungsdirektion auch länger. Distance-Learning kann nur mit Erlaubnis der Bildungsdirektion angeordnet werden.

Eine definitive Absage erteilte Polaschek flächendeckenden Schulschließungen. Diese werde es in diesem Schuljahr sicher nicht geben, sagte der Minister: "Aus bildungspolitischer Sicht ist völlig klar: Die Schulen müssen offen bleiben."

Unterrichtspflicht für symptomlose Infizierte

Trotz Kritik bleibt das Ministerium dabei, dass symptomloses Lehrpersonal und Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I (Mittelschule, AHS-Unterstufe) trotz Infektion mit einer FFP2-Maske in den Unterricht kommen dürfen. Schulen müssen diesen allerdings einen eigenen (Masken-)Pausenraum zur Verfügung stellen, in diesen Räumen ist außerdem auf besondere Hygienemaßnahmen zu achten, wird im Rundschreiben betont. In den Volksschulen gilt für infizierte Kinder hingegen ein Betretungsverbot.

Laut Polaschek besteht für symptomloses Lehrpersonal auch die Verpflichtung, in die Schule zu kommen – wobei der Minister sich zierte, das so deutlich auszusprechen. Viel eher wollte er betonen, dass infizierte Lehrerinnen und Lehrer, die sich gesund fühlen, unterrichten dürfen. "Ich bitte darum, das einfach sehr gelassen und pragmatisch zu sehen", sagte Polaschek. Es gehe darum, die Eigenverantwortung zu stärken.

Einzellösungen für Risikokinder

Individuelle Lösungen soll es für Schülerinnen und Schüler geben, die unter diesen Bedingungen nicht in die Schule kommen können – etwa weil sie selbst oder Familienmitglieder einer (Hoch-)Risikogruppe angehören. Für sie könne es Arbeitspakete geben oder der Unterricht in der Klasse gestreamt werden. "Das ist den Lehrerinnen und Lehrern überlassen", sagte Polaschek.

Lehrer- und Direktorenvertretung haben das Unterrichten symptomlos Infizierter abgelehnt. Mehrere Bundesländer haben außerdem angekündigt, an den Pflichtschulen, wo sie die Dienstgeber der Lehrer sind, den Einsatz von infizierten Pädagoginnen und Pädagogen zu untersagen. (APA, red, 29.8.2022)