Bei ausgelagerten Unternehmen wie der Wien Energie ist der Gemeinderat nur in gewisse Belange eingebunden.

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Auf der Website der Wien Energie klingt es recht simpel. "Wien Energie ist der größte regionale Energieanbieter Österreichs und ein Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke", ist dort zu lesen. Mit diesem Satz geht allerdings eine ganze Menge Konsequenzen einher – die immer wieder heftige Debatten nach sich ziehen.

Bis zum Jahr 1999 waren die Wiener Stadtwerke und deren Energiesparte Teil der Stadtverwaltung. Dann wurden sie nach einem Gemeinderatsbeschluss in eine Aktiengesellschaft ausgegliedert, die 2017 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt wurde und zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Wien steht. Die mit derartigen Ausgliederungen in Unternehmen verbundenen Hoffnungen sind meist Effizienzsteigerungen und Einsparungen.

Teil dieses privatwirtschaftlich organisierten Unternehmens waren von Beginn an mehrere Firmen aus dem Energiebereich, die im Jahr 2001 zur Wien Energie zusammengefasst wurden. Diese hat heute mehr als 2.000 Beschäftigte und versorgt nach eigenen Angaben zwei Millionen Haushalte sowie 230.000 Gewerbe- und Industriebetriebe in und um Wien mit Strom, Wärme sowie Fernkälte.

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Laut Geschäftsbericht 2021 hat die Wien Energie zuletzt 6,28 Terawattstunden Strom produziert und 6,37 Terawattstunden Fernwärme abgesetzt – das wohl bekannteste Kraftwerk ist die Müllverbrennungsanlage Spittelau.

Chef des Unternehmens ist Michael Strebl. Die Geschäftsführung wird von einem Aufsichtsrat, der aufgrund der Firmengröße eingerichtet werden musste, kontrolliert. Im Rathaus ist der zuständige Stadtrat – im konkreten Fall Peter Hanke (SPÖ) – damit betraut, die Geschäftsführung zu überwachen.

"Blackbox" für die Opposition

Die parlamentarische Kontrolle derartiger ausgegliederter Unternehmen ist schwierig – weshalb die Wiener Rathausopposition diese gerne als "Blackbox" kritisiert. Zwar ist der Gemeinderat in gewisse Belange eingebunden. Laut Wiener Verfassung legt das Stadtparlament zum Beispiel die Unternehmensziele fest, genehmigt die Wirtschaftspläne und Geschäftsberichte oder bewilligt geplante Investitionen.

Die Kontrollrechte der Opposition sind allerdings eingeschränkt. So sind etwa Anfragen nicht möglich oder in U-Kommissionen bestimmte Fragen – etwa zur Gebarung – nicht erlaubt.

Der Wiener Stadtrechnungshof darf die Wien Energie einer Prüfung unterziehen, weil der Anteil der Stadt an dem Unternehmen 50 Prozent übersteigt. Unabhängig davon darf sich auch der Bundesrechnungshof einschalten – was dieser angesichts der aktuellen Krise aus eigenem Antrieb auch bereits getan hat. "Wenn wir der Meinung sind, es muss geprüft werden, prüfen wir", sagte ein Sprecher. (Stefanie Rachbauer, 31.8.2022)