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Wien – Die EU-Kommission will im Fall von Krisen wie der Corona-Pandemie oder des russischen Krieges gegen die Ukraine Firmen künftig im Zweifel Produktionsvorgaben machen können. Konkret geht es etwa darum, bestimmte Aufträge für die Produktion "krisenrelevanter Güter" bevorzugt zu behandeln, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zunächst sollen Unternehmen dies auf freiwilliger Basis machen. Akzeptieren sie die Empfehlungen aber nicht, könnte die Kommission "unter außergewöhnlichen Umständen" die Firmen verpflichten, bestimmte Aufträge vorrangig zu behandeln. Zuvor hatte unter anderem die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitag) berichtet.

Zudem soll den EU-Staaten im Extremfall vorgegeben werden können, Reserven von wichtigen Gütern anzulegen. Auch hier ist zunächst unklar, um welche Güter es genau geht. Im Entwurf heißt es lediglich, Waren und Dienstleistungen von strategischer Bedeutung seien solche, die "nicht diversifizierbar und nicht austauschbar sind und die für das Funktionieren des Binnenmarktes in strategisch wichtigen Bereichen der Wirtschaft unerlässlich sind".

Noch einige Fragen offen

An dem Entwurf kann sich aber noch einiges ändern. So wurde er noch nicht formell von der EU-Kommission vorgestellt. Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, dass das Kabinett von Ursula von der Leyen in gut zehn Tagen eine Entscheidung trifft. Zudem müssten EU-Staaten und EU-Parlament als Mitgesetzgeber noch einen Kompromiss aushandeln. Dies dauert in der Regel mehrere Monate, in manchen Fällen aber auch deutlich länger.

Generell sieht das Vorhaben drei Phasen vor: Notfallplanung, Wachsamkeitsmodus und Notfallmodus. Zwangsmaßnahmen für Firmen sollen erst möglich sein, wenn der Notfallmodus ausgerufen wurde. Dies kann etwa der Fall sein, wenn es bereits zu schwerwiegenden Störungen im Binnenmarkt gekommen ist. Der Notfallmodus soll zudem auf sechs Monate begrenzt sein. (APA, 2.9.2022)