APA/Eva Manhart

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) haben in der Koalition die Strompreisbremse verhandelt.

Die Verhandlungen zwischen grünem Klimaschutzministerium und schwarzem Finanzministerium sind abgeschlossen, am Sonntag fanden noch letzte Abstimmungen im Koordinierungsteam der Regierung statt: Die Strompreisbremse steht, am Mittwoch soll sie im Ministerrat beschlossen werden. Noch am Sonntag machten sich die Juristen der Ressorts dran, die Strompreisbremse in einem Gesetzestext zu fassen.

Wie DER STANDARD am Sonntag in den Ministerien in Erfahrung bringen konnte, schaut die Regelung folgendermaßen aus: Die Bremse soll für 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts wirksam sein und so den allgemeinen Kostenanstieg im Energiesektor dämpfen. Das heißt, dass ein Haushalt für 80 Prozent des durchschnittlichen Jahresverbrauchs des Vorjahres einen geringeren Strompreis zahlt. Für alles darüber hinaus muss der aktuelle Marktpreis bezahlt werden. Das soll auch ein Anreiz zum Stromsparen sein.

Sozial nicht treffsicher

Eine Kritik, die im Vorfeld bereits geäußert wurde, konnte die Regierung damit nicht aus der Welt schaffen. Diese Regelung gilt gleich für jeden Haushalt, es wird nicht unterschieden, ob das ein Single-Haushalt oder ein Haushalt mit einer fünfköpfigen Familie ist. Damit dürfte diese Regelung sozial nicht sonderlich treffsicher sein.

Dem Kanzleramt war es aber enorm wichtig, dass die finanzielle Unterstützung beim Stromverbrauch rasch wirksam werden kann. "Es ist eine Gratwanderung zwischen schnell und treffsicher", erzählt ein Beamter aus den Verhandlungen, die den ganzen August über sehr intensiv gelaufen seien. Letztendlich kommt die Maßnahme auch später als angekündigt. Nach dem Beschluss am Mittwoch im Ministerrat muss das Gesetz noch ins Parlament, dort soll ein Beschluss voraussichtlich im Oktober fallen.

Keine Verknüpfung der Daten

Da die Strompreisbremse so rasch wie möglich in Kraft treten soll, sei es nicht möglich gewesen, sie differenziert einzusetzen. Es gebe keine Möglichkeit, die Daten aus dem Zentralen Melderegister mit den Zählpunkten des Stromanschlusses zu verknüpfen. Darauf haben die Energieversorger keinen Zugriff. Auch ein Antragsmodell war von der Regierung diskutiert und geprüft worden, letztlich hat man sich dagegen entscheiden, da es für zu kompliziert und zeitaufwendig sei, wenn jeder Haushalt von sich aus tätig werden und eine Beihilfe beantragen müsse.

In einem zweiten Schritt soll aber sehr wohl auch sozial differenziert werden. Die Regierung prüft noch Möglichkeiten, über das Basismodell hinaus Mehrpersonenhaushalte stärker zu unterstützen. Es steht auch im Raum, Personen, die von der Rundfunkgebühr befreit sind, noch stärker zu entlasten. Von der GIS-Gebühr befreit sind etwa Personen mit niedrigem Haushaltseinkommen, Bezieher von Pflegegeld, Studienbeihilfe, Mindestsicherung oder einer geringen Pension.

2,5 Milliarden Gesamtkosten

Im Finanzministerium rechnet man damit, dass ein Haushalt durch die Strompreisbremse um durchschnittlich 500 Euro pro Jahr entlastet wird. Insgesamt wird die Regierung für diese Maßnahme 2,5 Milliarden Euro bereitstellen.

Unterstützung soll es nicht nur für Haushalte, sondern auch für Unternehmen geben. Hier laufen noch Verhandlungen zwischen den Ressorts. Besonders kleine Betriebe, die unter hohen Stromkosten leiden, sollen eine Unterstützung durch den Staat bekommen.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Klimaschutzministerium, dem Leonore Gewessler (Grüne) vorsteht, und dem Finanzministerium unter Magnus Brunner (ÖVP) wird von beiden Seiten als besonders konstruktiv gelobt. Die Präsentation behält sich Kanzler Karl Nehammer vor. (Michael Völker, 4.9.2022)