Reinigungskräfte müssen in Spanien ab Anfang Oktober vom Arbeitgeber bei der Sozialversicherung angemeldet werden.

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Madrid – Hunderttausende Hausangestellte werden in Spanien rechtlich mit Beschäftigten anderer Sektoren gleichgestellt. Die linke Regierung bewilligte ein entsprechendes Gesetzesdekret am Dienstag in Madrid. Die Hausangestellten, darunter zum Beispiel Reinigungskräfte, Gärtner und Seniorenbetreuer, bekommen unter anderem Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung. Zudem können sie künftig nicht mehr ohne Angabe von Gründen entlassen werden.

Spanien nun "ein besseres Land"

Ab 1. Oktober ist der Arbeitgeber zur Anmeldung bei der Sozialversicherung verpflichtet. Damit werde "eine historische Diskriminierung beendet", schrieb Ministerpräsident Pedro Sánchez auf Twitter. Arbeitsministerin Yolanda Díaz erklärte, Spanien sei nun "ein besseres Land". Sie betonte, es handle sich um eine "feministische Reform". Die überwiegende Mehrheit der Hausangestellten in Spanien seien nämlich Frauen. Rund ein Drittel sei älter als 55 Jahre, 44 Prozent seien Einwanderinnen, und über die Hälfte sei teilzeitbeschäftigt.

Wegen der Diskriminierung von Hausangestellten hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Spanien erst im Februar gerügt. Der Ausschluss der Hausangestellten vom Anrecht auf Arbeitslosenhilfe verstoße gegen EU-Recht, hieß es. In Spanien gibt es gut 370.000 offiziell registrierte Hausangestellte. Weitere 200.000 werden nach Schätzungen schwarz beschäftigt. Das neue Gesetzesdekret betrifft auch zahlreiche Deutsche, die etwa auf Mallorca und in anderen Teilen Spaniens Hausangestellte beschäftigen. (APA, 6.9.2022)