Laut der AfD sind Verfahrensbeteiligte, die den Ausgang erst bei der Verkündung erfahren, gegenüber den Journalisten im Nachteil.

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Karlsruhe – Das deutsche Bundesverfassungsgericht verletzt mit seiner Pressearbeit nach Auffassung des deutschen Karlsruher Verwaltungsgerichts keine Rechte der AfD. Die Partei hatte dagegen geklagt, dass das Verfassungsgericht bei Urteilsverkündungen die Pressemitteilung berechtigten Journalistinnen und Journalisten schon am Vorabend zugänglich macht.

Die AfD meint, dass Verfahrensbeteiligte, die den Ausgang erst bei der Verkündung erfahren, gegenüber den Journalisten im Nachteil seien. Konkret ging es um ein Urteil von Juni 2020, als die AfD gegen den damaligen deutschen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt hatte.

Das Verwaltungsgericht hatte bereits am 26. August darüber informiert, dass die Klage tags zuvor abgewiesen wurde. Die Begründung dafür wurde nun am Dienstag veröffentlicht.

Klagebefugnis fehlt

Danach kann sich die AfD nicht auf die Presse- und Rundfunkfreiheit berufen. Sie stehe auch nicht in beruflichem Wettbewerb zu den Medienvertretern. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts habe "außerdem nicht erkennen können, dass es zu einer medialen Darstellung der AfD gekommen wäre, die sich in ehrenrühriger Weise abträglich auf ihr Bild in der Öffentlichkeit ausgewirkt hätte". Deshalb fehle der Partei schon die Klagebefugnis. Es sei auch nicht ersichtlich, weshalb die AfD die Pressemitteilungen zu Verfahren, an denen sie beteiligt ist, ebenfalls im Voraus bekommen sollte.

Vollmitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) können sich vor Urteilsverkündungen die Pressemitteilung ausgedruckt an der Gerichtspforte abholen. Dabei verpflichten sie sich mit ihrer Unterschrift, den Inhalt vertraulich zu behandeln und erst parallel zur Verkündung zu veröffentlichen. Das Gericht will den Medienvertretern damit Gelegenheit geben, die meist umfangreichen und komplexen Mitteilungen in Ruhe zu lesen und zu verstehen. Die JPK ist eine unabhängige Arbeitsgemeinschaft von Fachkorrespondenten. Im Moment hat der Karlsruher Verein knapp 40 Vollmitglieder.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (APA, 13.9.2022)