Dank der Vermietungsplattform Airbnb kann man Urlaub machen, wo andere Menschen wohnen. Für Urlauberinnen und Urlauber ist das ein authentisches Erlebnis. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnhäuser sind ratternde Koffer und laute Partys aber häufig ein Ärgernis. Und auch für die Stadt Wien, weil in der Vergangenheit immer wieder unerlaubterweise Gemeindewohnungen auf der Plattform gelandet sind. Untervermietungen sind im Gemeindebau verboten.
Um Urlauberinnen und Urlauber im Gemeindebau zu verhindern, hat man vonseiten der Stadt erst versucht, Airbnb zur Sperrung der Adressen der Gemeindebauten zu bewegen. Die Plattform wiederum forderte von der Stadt, solche Inserate zu melden, damit diese dann gesperrt werden können. Das sei nicht durchführbar, argumentierte man bei der Stadt.
Daher landete der Streit vor Gericht. Das Handelsgericht Wien urteilte im Vorjahr, dass Gemeindewohnungen nicht auf der Plattform angeboten werden dürfen. Nach einer Berufung durch Airbnb bestätigte das in weiten Teilen auch das Oberlandesgericht.
EU-Gesetz gefordert
Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien wurde zunächst von beiden Seiten Revision eingebracht, Airbnb hat diese aber vor wenigen Monaten zurückgezogen – laut eigenen Angaben, um das Verfahren zu beenden. Die Stadt Wien hat ihre Revision aber aufrechterhalten, betont man auf Anfrage des STANDARD im Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ).
Man wolle ein letztinstanzliches Urteil des OGH erwirken, um diese Rechtsfragen "nachhaltig und endgültig" zu klären. Wann sich der OGH mit dem Fall beschäftige, wisse man noch nicht. Man hoffe aber auf eine Klärung bis Ende des Jahres. Seit dem Vorjahr hat Airbnb laut Medienberichten Wohnungen in Gemeindebauten von der Plattform genommen. Gemeinsam mit Städten wie Paris, Amsterdam, Barcelona und Prag fordert Wien seit längerem auch auf EU-Ebene eine gesetzliche Klärung solcher Problemfälle.
Klagen und Räumungen
Probleme gibt es aber auch für Mieterinnen und Mietern, wenn diese ihre Gemeindewohnungen unerlaubterweise untervermieten: Weil sie ihre Wohnungen auf verschiedenen Kurzzeitvermietungsplattformen vermietet hatten, wurden sieben Gemeindebaumieter geklagt und ihre Wohnungen geräumt. 13 weitere retournierten ihre Gemeindebauwohnung nach einer Klagsdrohung. (zof, 14.9.2022)