Gleich bleibt die Grenze beim Spitzensteuersatz.

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Wien – Die Abschaffung der kalten Progression ist nun mehr oder weniger fix. Denn der Ministerrat hat die entsprechende Vorlage am Mittwoch abgesegnet. Nun bedarf es nur mehr eines parlamentarischen Beschlusses, damit die Österreicherinnen und Österreicher steuerlich doch erheblich entlastet werden: "Es bleibt mehr vom Lohn", konstatierte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP).

Der Regierungschef sprach im Pressefoyer nach dem Ministerrat von einer nachhaltigen Entlastung und einem "historischen Schritt". Schon kommendes Jahr würden sich die Österreicher 1,8 Milliarden ersparen, 2024 seien es dann bereits 4,3 Milliarden.

ORF

Unter kalter Progression wird der Effekt verstanden, der eintritt, wenn in einem progressiven Steuersystem Steuerstufen und Freibeträge nicht an die Inflation angepasst werden. Damit konnte es vorkommen, dass man sich trotz eines nominell höheren Einkommens real weniger leisten konnte.

Steuergrenzen werden angehoben

Nunmehr werden die Steuergrenzen jährlich um zwei Drittel der jeweiligen Teuerung angehoben, für 2023 um 3,47 Prozent. Die beiden niedrigsten Tarifstufen werden sogar um 6,3 Prozent angehoben. Gleich bleibt die Grenze beim Spitzensteuersatz.

Mit dem letzten Drittel muss die Regierung jeweils bis 15. September des Jahres beschließen, was damit gemacht wird. Heuer wird dieses für die höhere Entlastung der niedrigeren Steuerstufen verwendet. Grundsätzlich gibt es hier aber keine Bindung der Regierung, was mit dem Geld zu tun ist.

Nicht in der Verfassung verankert

Dass man die Abschaffung der kalten Progression nicht in die Verfassung schreibt, begründete Nehammer damit, dass dies wegen der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit längere Verhandlungen gebraucht hätte. Man habe aber schon 2023 starten wollen. Ohnehin würden sich künftige Regierungen schwertun, die "schleichende Steuererhöhung" wiedereinzuführen.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte, dass die Maßnahme tatsächlich für alle wirke und nicht nur für mittlere und höhere Einkommen: "Es hilft jenen, die es besonders brauchen." Er verwies auch auf die ebenfalls vereinbarte automatische Valorisierung von Sozialleistungen wie Familien- oder Studienbeihilfe.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) verwies darauf, dass durch die Abschaffung der kalten Progression auch die Steuerpflicht später einsetze, also nicht mehr bei 11.000, sondern erst bei 11.693 Euro. Eine Durchschnittspensionistin wiederum würde sich schon kommendes Jahr 371 Euro ersparen, bis 2026 erhöhe sich das insgesamt auf 3.771 Euro. Bei einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mit Medianeinkommen seien es kommendes Jahr 391 Euro, bis 2026 gesamt 4.107 Euro. So sei die Abschaffung auch "ein Akt der Fairness gegenüber dem Steuerzahlen". Denn damit sei der Staat nicht mehr der Profiteur der hohen Teuerung. (APA, 14.9.2022)