Der Straßburger Gerichtshof entschied jüngst gegen Frankreich.

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Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich dafür verurteilt, die Anträge französischer IS-Anhängerinnen und ihrer Kinder auf Rückkehr von Syrien nach Frankreich nicht angemessen geprüft zu haben. Frankreich müsse nun die Anträge zweier Elternpaare auf die Rückkehr ihrer Töchter und der in Syrien geborenen Enkel erneut und zügig prüfen, urteilte das Gericht am Mittwoch.

Frankreich habe gegen das Recht verstoßen, dass niemand an der Rückkehr in das Land gehindert werden darf, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Die beiden Frauen hatten sich mit ihren Partnern 2014 und 2015 in Syrien der Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" angeschlossen.

Betroffene hatten kein Rechtsmittel

Da es keine formelle Entscheidung zu dem Rückkehrantrag der Familien gegeben habe, hätten die Betroffenen keine Möglichkeit gehabt zu protestieren. Das Gericht verurteilte Frankreich zur Zahlung von 18.000 und 13.200 Euro Entschädigung für die beiden Familien.

Die beiden Frauen, die heute 31 und 33 Jahre alt sind, halten sich derzeit in kurdisch kontrollierten Lagern im Nordosten Syriens auf, in denen nach Angaben von Hilfsorganisationen bedenkliche Zustände herrschen. Der Vater einer der beiden, der seinen Namen nicht nennen wollte, zeigte sich zuversichtlich, dass seine Tochter nun nach Frankreich zurückkommen und sich dort vor der Justiz verantworten werde.

Frankreich hatte lange gezögert, französische IS-Anhängerinnen und deren Kinder aus Syrien zurückzuholen. Anfang Juli wurden in der bisher größten Rückholaktion 35 Kinder und 16 Mütter aus syrischen Lagern nach Frankreich zurückgebracht. Die Frauen wurden der Justiz übergeben, die Kinder kamen in die Obhut der zuständigen Sozialbehörde. Der Uno-Ausschuss für Kinderrechte hatte zuvor gemahnt, das Leben der Kinder sei gefährdet, wenn Frankreich sie nicht zurückhole. (APA, 14.9.2022)