Journalist Michael Bonvalot wirft der Polizei vor, auf Corona-Demos "das Geschäft der Rechten zu besorgen".

Foto: APA/MICHAEL BONVALOT

Wien – Der Wiener Journalist Michael Bonvalot will nach einer Corona-Demonstration gegen die Polizei vor Gericht gehen. Bonvalot hat sich in den letzten Jahren einen Namen als Kenner der rechtsextremen Szene gemacht. Seine Berichte und Videos dokumentieren seit Beginn der Pandemie die Maßnahmenkritiker-Umzüge. Er wurde auf einer Veranstaltung am 10. September mit seinem Team bestehend aus Sicherheitsleuten und einer Fotografin nach Angriffen von Demonstranten von der Polizei abgedrängt und vorübergehend festgesetzt – das zeigen Videos, die dort gemacht wurden.

Identitätsfeststellung

Obwohl sich Bonvalot und sein Team ruhig verhielten und er deutlich sichtbar seinen Presseausweis trug, erzwangen die Beamten Identitätsfeststellungen. Der freie Journalist, dessen Berichte von Tausenden regelmäßig verfolgt werden, sieht sich durch die Polizei in seiner Arbeit behindert und die Pressefreiheit bedroht. Darin gibt ihm auch die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) recht.

Reporter ohne Grenzen beobachtet die Entwicklung, wie mit Medienvertretern seit Beginn der Pandemie umgegangen wird, mit Sorge.

"Es kann nicht sein, dass Journalist*innen bei Ausübung ihrer Arbeit von der Polizei mit absurden Amtshandlungen aufgehalten werden. Wir fordern mehr Schutz für Medienschaffende und bessere Schulung der vor Ort tätigen polizeilichen Einsatzkräfte", so ROG-Sprecherin Christin Edlinger in einer Aussendung.

Auf STANDARD-Nachfrage hieß es seitens der Landespolizeidirektion Wien, die Identitätsfeststellungen seien "aufgrund des Verdachts mehrerer Verwaltungsübertretungen" durchgeführt worden. Welche, könne man aus Gründen des Datenschutzes nichts sagen, da "die betroffenen Personen bekannt sind".

Für Bonvalot, der bei der Amtshandlung mit Namen angesprochen wurde, bleibt ungelöst, warum man die Identität einer bekannten Person feststellen muss. Er hat bereits mehrere Klagen gegen die Polizei vor Gericht gewonnen. (cms, 15.9.2022)