Wien – Das Urteil gegen den Ex-Rüstungslobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly in dessen Korruptionsprozess ist nicht rechtskräftig geworden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird gegen das vorigen Montag verkündete Urteil – sechs Monate bedingt sowie Abschöpfung von 50.000 Euro – Berufung gegen die Strafhöhe einbringen, wie die Behörde auf Anfrage des STANDARD erklärte. Diese Entscheidung soll auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien erfolgt sein.
Auch Mensdorff-Pouillys Anwalt Sascha König kündigte binnen der dafür vorgesehenen Frist von drei Werktagen an, volle Berufung einzulegen. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Mensdorff-Pouilly wird vorgeworfen, rund um die Eurofighter-Beschaffung Geld gewaschen zu haben, einen Großteil habe er weitergeleitet und einen Teil selbst einbehalten. Er hat das immer bestritten, und für ihn gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, 19.9.2022)