Ganz nach dem Motto "lebenslanges Lernen" gibt es in Österreich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, alle vier Jahre bis zu zwölf Monate Bildungskarenz zu beantragen und sich weiterzubilden. Vorausgesetzt, man hat ein sechsmonatiges ununterbrochenes Arbeitsverhältnis beziehungsweise war arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt und der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin stimmt diesem Anliegen zu. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Beweggründe, eine Bildungskarenz zu beantragen.

Endlich Zeit, um die Diplomarbeit zu beenden!
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Ist es für die einen der lange aufgeschobene Abschluss eines Studiums, das Verfassen der Diplomarbeit oder der Beginn eines neuen Studiums, betrachten andere diese Zeit wiederum als Möglichkeit, eine Pause im Job einzulegen, um sich neuen Inputs zu widmen und Kurse zu belegen. Aus welchem Anlass auch immer – wer Weiterbildungsgeld für sein Vorhaben bekommen möchte, muss auch einen regelmäßigen Leistungsnachweis erbringen.

Nachweislich beschäftigt

Das bedeutet, Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung (in Form eines Studiums) zu absolvieren. Wer ein betreuungspflichtiges Kind unter sieben Jahren hat, muss an Weiterbildungsmaßnahmen mit mindestens 16 Wochenstunden teilnehmen. Wer die Bildungskarenz im Zuge eines Studiums macht, muss nach dem Semester vorweisen können, einen Arbeitsaufwand von mindestens vier Semesterwochenstunden oder acht ECTS-Punkten geleistet zu haben. Dabei ist es nicht relevant, wo man sich aufhält – das bedeutet, man kann viele Kurse auch über Fernstudien oder Online-Institute absolvieren und die Zeit der Bildungskarenz im Ausland verbringen.

Wie war das bei Ihnen?

Aus welchen Gründen haben Sie Bildungskarenz beantragt? Wie hat Ihr Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin auf Ihr Anliegen reagiert? Wurde Ihnen die Bildungskarenz bewilligt? Wie haben Sie diese gestaltet? Berichten Sie im Forum! (Magdalena Waldl, 21.9.2022)