250 Euro Klimabonus erhält man aktuell pro Kind unter 18 Jahren auf sein Konto überwiesen – üblicherweise an die offiziell beim Finanzamt hinterlegte Kontonummer. Die Familienbeihilfe, die es zuletzt aus Teuerungsgründen ebenfalls doppelt gab, kommt für gewöhnlich auf demselben Wege, landet also auch auf dem Konto einer der obsorgeberechtigten Personen. Doch wie geht es dann weiter – und was passiert mit diesem Geld?

Wer bekommt das "Kindergeld"?
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Familienbeihilfe: Eigentlich für das Kind

In jedem Fall stellt sich die Frage, wer Gelder wie die Familienbeihilfe, die ja eigentlich für das Kind vorgesehen sind, im Endeffekt erhält und ausgeben darf – und wofür. In so mancher Familie hat es sich etwa eingebürgert, dass die schon ausgezogenen Kinder, die aber noch studieren oder eine andere Ausbildung machen, die Familienbeihilfe von den Eltern auf ihr Konto weiterüberwiesen bekommen. Schließlich dient die Familienbeihilfe in Österreich laut Finanzamt grundsätzlich dazu, die finanzielle Mehrbelastung, die die Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung und Erziehung von Kindern verursacht, auszugleichen. Wohnen diese nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern, fallen diese Kosten natürlich anderswo an.

Diskussionen um den Klimabonus

Auch der Klimabonus, der ja nur jüngere Kinder betrifft, sorgt nun mancherorts für Diskussionen. Bei schon größeren Kindern, etwa im Teenager-Alter, die auch medial mitbekommen haben, dass ihre Eltern in Form des Klimabonus aktuell zusätzliches Geld für ihre Kinder erhalten, wird vielleicht die Frage laut, ob man diese 250 Euro nicht für sich haben dürfte. Gut gebrauchen können das Geld bestimmt auch die jüngeren Familienmitglieder – auch wenn zu bezweifeln ist, dass sie es benutzen würden, um beispielsweise aliquot die vielfach gestiegenen Energiekosten zu decken, die zahlreiche Haushaltsbudgets aktuell belasten.

Doch auch zwischen den Erwachsenen braucht es für gewöhnlich eine Einigung beziehungsweise Absprache darüber, wer welches erhaltene Geld nun wofür aufwendet – und wie man es sich möglichst fair aufteilen könnte. Wenn Familienbeihilfe, Klimabonus der Kinder und Co nicht nur eine Person bekommen soll – wie sieht dann ein gerechtes Splitting aus? Macht man halbe-halbe oder beginnt man mit aliquoten Berechnungen, die das Einkommen der Personen oder ähnliche Faktoren berücksichtigen?

Ein wenig komplizierter noch wird die Sache, wenn es um den Familienbonus geht – etwa wenn nicht beide Elternteile genug verdienen, um anspruchsberechtigt zu sein. Oder im Falle von Co-Parenting durch getrennt lebende Elternteile, bei denen das Geldthema womöglich ohnehin sehr heikel ist und auch noch Alimentationszahlungen geleistet werden müssen.

Wie ist das bei Ihnen?

Wer bekommt bei Ihnen die Familienbeihilfe – und damit wahrscheinlich auch den Klimabonus für die Kinder? Und wie ist das beim Familienbonus? Wird dieses Geld aufgeteilt – und wie verfahren Sie dabei? Waren auch Sie schon mit dem Wunsch jüngerer Familienmitglieder konfrontiert, solche Unterstützungszahlungen doch einfach an sie weiterzugeben? Berichten Sie im Forum! (Daniela Herger, 21.9.2022)