Energie wird teurer, aber nicht nur sie. Die öffentliche Hand versucht mit Antiteuerungsmaßnahmen gegenzusteuern.

Foto: Jan Woitas/zb/dpa

Ministerien und GIS, Finanzamt und Landeswohnbeihilfestellen – rund um die Antiteuerungsmaßnahmen ist in den vergangenen Monaten ein Dschungel von verantwortenden und auszahlenden Stellen angewachsen. Wissen Sie, wie Sie an den Klimabonus kommen? An wen wenden Sie sich, um den negativsteuerfähigen Einmalbetrag für Pendler in Kärnten zu beantragen? Wie gelangen Sie in Niederösterreich an das Schulstartgeld und gilt es auch für Lehrlinge? Wo passt der Strompreisdeckel drauf?

Kaum jemand blickt durch das Dickicht, doch wir haben uns durchgekämpft. Unsere Arbeitstabelle enthält dutzende Förderungen, und jede wurde wiederum nach dutzenden verschiedenen Merkmalen (etwa Beziehergruppe, Geltungszeitraum, automatischer Bezug oder Einkommensgrenze) geprüft und definiert.

Eine Übersicht der wichtigsten Fakten, gruppiert nach sieben thematischen Förderkreisen, finden Sie in der Folge:

  • Für alle
  • Für Bezieher laufender Förderungen (ohne Antrag)
  • Für Sozialleistungsbezieher
  • Einkommensbezogen
  • Kinder und Familie
  • Energie und Heizen
  • Mobilität

Außerdem arbeiten wir an einer interaktiven Anwendung, in der Sie anonym Wohnort und Eigenschaften wie "Pensionist", "Alleinverdienerin" oder "Anspruch auf Pendlerpauschale" angeben können, um Ihre individuelle Fördermöglichkeiten zu erfahren. Dafür wie auch für die vorliegende Liste gilt freilich: Alle Angaben ohne Gewähr! Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für alle

Manche Unterstützungsleistungen stehen der gesamten Wohnbevölkerung bedingungslos zu. Am bekanntesten ist wohl der um den Teuerungsbonus aufgestockte Klimabonus, der wegen des Anspruchs von Asylberechtigten zum Zerwürfnis in der ÖVP führte.

Für Bezieher laufender Förderungen (ohne Antrag)

Wer bereits eine Förderung bezieht, kommt häufig in den Genuss einer Aufstockung. Pendlerpauschale, Familienbonus plus oder Wohnbeihilfen werden teils österreichweit, teils bundesländerspezifisch angepasst. In der folgenden Tabelle finden sich alle derartigen Unterstützungen, die ohne zusätzliche Beantragung auskommen sollten.

Für Sozialleistungsbezieher (mit Antrag)

Potenzielle Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen, die über einen eigenen Antrag ihren Anspruch auf Förderungen prüfen lassen können, sollten besonderes Augenmerk auf die folgende Tabelle legen.

Einkommensbezogen

Manche Maßnahmen werden je nach Höhe des Personen- oder Haushaltseinkommens gestaffelt ausbezahlt, darunter fallen auch einige Energieförderungen der Länder.

Familien und Kinder

Kinder- und Familienzuschüsse werden ebenfalls vor allem über die Länder wahrgenommen; die vom Betrag her größte Unterstützung trägt aber der Bund mit der Erhöhung des über die Arbeitnehmerveranlagung geregelten Kindermehrbetrags.

Energie und Heizen

Die hohen Gas-, Öl- und Holzpreise zählen zu den Haupttreibern der Teuerung. Hauptsächliches Gegenmittel sollen der Strompreisdeckel und der Energiekostenzuschuss sein, viele Bundesländer bieten darüber hinaus Heizkostenzuschüsse.

Mobilität

Bezugsberechtigten der Pendlerpauschale steht ein einmaliger Steuerabsetzbetrag in Höhe von 100 Euro zu, daneben stehen je nach Wohnsitz weitere Pendlerhilfen oder Öffi-Vergünstigungen zu.

Mithilfe des Wifo (des Wirtschaftsförderungsinstituts) sowie offiziellen Angaben von Ministerien, Ämtern und Landesstellen ist es uns gelungen, den momentanen Stand der Antiteuerungsmaßnahmen möglichst umfangreich abzubilden. Bedenken Sie bitte dennoch, dass es sich um keine dauerhafte, vollständige und vor allem um keine rechtsgültige Übersicht handeln kann. Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin neue Fördermittel freigegeben werden und einzelne der 2.093 österreichischen Gemeinden Unterstützungen bieten, die kaum zentral gesammelt und auf einem aktuellen Status gehalten werden können. (Moritz Leidinger, Sebastian Kienzl, Robin Kohrs, Lisa Duschek, Michael Matzenberger, 22.9.2022)