Gebäude- wie Weihnachtsbeleuchtung könnte heuer deutlich reduziert ausfallen.

Foto: APA / Georg Hochmuth

In Deutschland ist es seit Anfang September Realität – in Österreich soll es bald kommen: ein Energiespargesetz als Reaktion auf die von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöste Energiekrise. Der oberösterreichische Landessprecher und stellvertretende Bundessprecher der Grünen, Stefan Kaineder, hatte am Sonntagabend in der ORF-Sendung "Im Zentrum" bereits ein wenig aus dem Nähkästchen geplaudert. Am Mittwoch wurde es dem STANDARD auch aus dem Büro der grünen Klimaschutz- und Energieministerin Leonore Gewessler bestätigt: Die Verhandlungen zu einem österreichischen Stromspargesetz laufen und sollen in den kommenden Wochen abgeschlossen sein.

Zu inhaltlichen Details hält man sich im Ministerium noch bedeckt, klar ist aber, dass das Gesetz wie in Deutschland den öffentlichen Sektor und Unternehmen betreffen wird. Privathaushalte werden von den neuen Regelungen dagegen nicht erfasst. Für diese werde es natürlich weiterhin Empfehlungen über die schon laufende Energiesparkampagne geben, heißt es. Raumtemperatur oder -beleuchtung in den privaten Stuben ließe sich aber ohnehin nicht kontrollieren.

Höchstens 19 Grad im Kino und Museum

Für den öffentlichen Sektor und Unternehmen könnte der Maßnahmenkatalog indessen dem Vernehmen nach recht ähnlich aussehen wie im Nachbarland Deutschland. Dazu gehören einerseits Höchstgrenzen bei der Raumwärme – so dürfen in Deutschland etwa Amtsgebäude, Museen, Kinos und Theater genauso wie Restaurants, Geschäfte oder Fitnesscenter nur bis maximal 19 Grad beheizt werden. Andererseits gibt es Einschränkungen bei der Außenbeleuchtung. Öffentliche Gebäude und Geschäfte (Schaufenster, Werbebeleuchtung) müssen diese ab 22 Uhr ausschalten.

Im zuständigen Ressort verweist man zudem darauf, dass etwa in österreichischen Ministerien, in der gesamten öffentlichen Verwaltung, in Gemeindegebäuden und Amtsstuben bereits jetzt schon Energiesparmaßnahmen wie die Höchsttemperatur bei der Raumbeheizung eingehalten werden. (Martin Tschiderer, 21.9.2022)