Raue Sitten am Fußballefeld.

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Wien – Mit einem milden Urteil endete am Mittwoch das gerichtliche Nachspiel einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Wiener Fußballplatz. Ein 19-jähriger ehemaliger Fußballspieler wurde trotz einschlägiger Vorstrafe erneut zu einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Der Strafrahmen lag bei sechs Monaten bis fünf Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte am 3. April bei einem Match zwischen zwei Wiener Unterligavereinen einem Gegenspieler einen Kopfstoß und anschließend Fußtritte gegen den Kopf versetzt. Der um neun Jahre ältere Kicker brach bewusstlos zusammen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Spital gebracht. Er erlitt eine schwere Gehirnerschütterung und musste intubiert werden. Daneben trug er, von Beruf Justizwachebeamter, Abschürfungen im Gesicht und eine geringe motorische Schädigung des Speichennervs davon.

Wilde Rauferei

Die Szenen spielten sich bei einem Match der 1. Klasse A in Wien-Favoriten ab. Zuerst kassierte der 28-Jährige vom jüngeren Gegenspieler, dessen Mannschaft 0:2 zurücklag, einen "Headbutt", woraufhin der Angegriffene zurückschlug. Die Folge war eine wilde Rauferei, während der der als Zuschauer anwesende jüngere Bruder des 19-Jährigen aufs Feld stürmte und ebenfalls auf den 28-Jährigen losging. Ins K. o. befördert wurde dieser dann allerdings laut Staatsanwaltschaft vom 19-Jährigen, der dem gegnerischen Kicker mit den Fußballschuhen wuchtig ins Gesicht trat.

Der Schwerverletzte musste im Spital in den künstlichen Tiefschlaf versetzt werden. Zwei Tage wurde er stationär behandelt, dann in häusliche Pflege entlassen. Seinen Angaben zufolge hatte der Justizwachebeamte bis Mitte Mai starke Schmerzen. Er leidet bis heute an den Folgen der Tätlichkeiten.

Der 19-Jährige bekannte sich vor Gericht schuldig. Nach gegenseitigem Geschubse sei "das Ganze dann eskaliert", meinte der Angeklagte. "Es war das Adrenalin." Der Tritt mit dem Fuß in das Gesicht des Gegners sei "aus Reflex" passiert. "Ich wollte ihn nicht absichtlich verletzen", meinte der junge Mann, der mittlerweile seine Fußballkarriere beendet hat. Er habe auch schon ein Antigewalttraining absolviert und sei in engem Kontakt mit seinem Bewährungshelfer.

Warnung der Richterin

Auf Nachfragen des Privatbeteiligtenvertreters Nikolaus Rast kam freilich heraus, dass der 19-Jährige dieses Training bereits 2021 gemacht hat – im Zuge seiner letzten Verurteilung wegen Körperverletzung im Februar 2020, wo er ebenfalls eine bedingte Freiheitsstrafe ausgefasst hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragte zwar den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Strafe, allerdings wurde nun nur die Probezeit verlängert.

"Sie müssen daran arbeiten. Das ist das letzte Mal, dass Sie eine bedingte Strafe bekommen", sagte Richterin Michaela Röggla bei ihrer Urteilsbegründung. Mildernd wurden das Geständnis, die Provokation des Opfers im Vorfeld sowie die Anerkennung des Privatbeteiligtenanschlusses in der Höhe von 3410 Euro gewertet. Der 19-Jährige, dem Bewährungshilfe angeordnet wurde, muss nun erneut zum Antigewalttraining. (red, APA.9.022)