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Wer ein Testament aufsetzt, sollte sicherstellen, dass es im Todesfall von den Erbinnen und Erben gefunden wird.

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Die Themen Erben und Vererben führen oftmals zu familiären Konflikten und enden schließlich in Erbrechtsstreitigkeiten. Die Ursache hierfür liegt mitunter weniger in einer bewussten Ungleichbehandlung von Familienmitgliedern als vielmehr in emotionalen Kränkungen, die im Nachlassverfahren ein Ventil finden. Oft führt aber auch die schlichte Unkenntnis des Erbrechts dazu, dass ungewünschte Rechtsfolgen eintreten und sich einzelne Familienmitglieder benachteiligt fühlen oder sie es (ungewollt) auch tatsächlich sind. Erblasser können dem vorgreifen und das Risiko von Streitigkeiten mit guter Planung verringern. Im Folgenden werden einige Punkte behandelt, die für eine gelungene Vermögensnachfolge beachtet werden müssen.

Einhaltung der Formvorschriften

Testamente, auch letztwillige Verfügungen genannt, sind an strenge Formvorschriften gebunden. Dies hat vor allem den Zweck, dem wahren letzten Willen des Verstorbenen zum Durchbruch zu verhelfen. Wird das Testament nicht eigenhändig geschrieben und unterschrieben, sind unter anderem drei fähige Zeugen beizuziehen und ist die sogenannte innere und äußere Urkundeneinheit herzustellen. Gerade zur Frage der äußeren Urkundeneinheit ist die Rechtsprechung im Fluss. Es gilt der Stehsatz, dass diese dann vorliegt, wenn die einzelnen Seiten so miteinander verbunden sind, dass sie nur mit Beschädigung oder Zerstörung des Testaments gelöst werden können. Angesichts der vielen unterschiedlichen und streng einzuhaltenden Formerfordernisse empfiehlt es sich jedenfalls, bei der Errichtung von fremdhändigen Testamenten fachkundigen Rat einzuholen.

Auffindbarkeit des Testaments

Jede noch so sorgfältige und ausgeklügelte Nachlassplanung ist letztlich nutzlos, wenn Testamente nicht gefunden werden. Erblasserinnen und Erblasser könne das verhindern, indem sie ihre letztwilligen Verfügungen registrieren und bei Rechtsanwälten oder Notaren verwahren lassen. Diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden. So können Erblasser nicht nur verhindern, dass Testamente nicht aufgefunden werden oder verschwinden, sondern auch Fälschungen vorbeugen. Wichtig bei der Verwahrung und Registrierung ist, dass bei einer neu erstellten letztwilligen Verfügung die (verwahrende) Rechtsvertretung benachrichtigt wird, damit diese die Registrierung entsprechend ändern kann.

Ansprüche auf Pflichtteile beachten

Der Pflichtteilsanspruch stellt die Untergrenze dessen dar, was bestimmten nahen Angehörigen und Ehegatten aus dem Nachlass zukommen muss. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beim Ehegatten oder eingetragenen Partner des Verstorbenen ist das somit ein Sechstel neben den Kindern. Bei Nachkommen beträgt der Pflichtteilsanspruch neben dem Ehegatten ein Drittel und wird unter mehreren Nachkommen nach Köpfen aufgeteilt. Der Anspruch kann nicht nur in Geld erfüllt werden: Zum Teil erst neu im Rahmen der letzten Erbrechtsnovelle eingeführte Gestaltungsmöglichkeiten (zum Beispiel Wohnrechte, Fruchtgenussrechte, Renten, Stundung des Pflichtteils) erleichtern die Gestaltung von Nachfolgeplanungen und sollten auch genutzt werden.

Planung durch lebzeitige Schenkungen

Vielfach wird Vermögen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge bereits zu Lebzeiten schenkungsweise übertragen. Somit wird zwar das Vermögen, das später vererbt wird, reduziert. Für die Höhe der Pflichtteilsansprüche sind solche Schenkungen aber unter Umständen dennoch zu berücksichtigen. Dies erfolgt anhand der Regeln der pflichtteilsrechtlichen Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen. Folgende streitvermeidende Gestaltungsvarianten bieten sich hierbei an: Die nicht beschenkten Pflichtteilsberechtigten könnten über Vermögensrechte an der Schenkung "beteiligt" werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, von den Pflichtteilsberechtigten Verzichtserklärungen einzuholen. Dies wird in der Regel nur dann möglich sein, wenn im Zuge eines Gesamtkonzepts Ausgleich geschaffen wird. Verschenken schützt in aller Regel nicht davor, dass Pflichtteilsberechtigte nach dem Ableben des Geschenkgebers gegen die Beschenkten Ansprüche geltend machen.

Offene Kommunikation

Abgesehen von den rechtlichen Möglichkeiten gibt es freilich auch andere Wege, um Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu verhindern. Die beste Empfehlung zur Vermeidung erbrechtlicher Konflikte ist wohl, mit den Erben über die gewünschte Vermögensaufteilung zu reden. Das Erbrecht verbindet familiäre, emotionale und wirtschaftliche Aspekte, die es zu beachten gilt. Je besser die künftigen Erben den Willen des Verstorbenen oder der Verstorbenen verstehen, desto eher werden sie diesen akzeptieren. Somit wirkt nichts streitpräventiver als eine offen mit allen Beteiligten vorweg diskutierte und abgestimmte Vermögensnachfolgeplanung. (Katharina Müller, Martin Melzer, 25.9.2022)