Ein 58-jähriger ehemaliger Krankenpfleger erhielt eine bedingte Haftstrafe wegen Drogendelikten und Beweismittelfälschung.

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St. Pölten – Ein Prozess um Corona-Scheininjektionen im Landesimpfzentrum St. Pölten hat am Donnerstag mit bedingten Haftstrafen wegen Beweismittelfälschung für den Hauptangeklagten und zwei Vermittler geendet. Der 58-Jährige bekam – auch wegen Drogendelikten – zwei Jahre auf Bewährung. Ein 43- und ein 48-Jähriger erhielten drei beziehungsweise fünf Monate bedingt. Mehreren Nutznießern der Scheininjektionen wurde Diversion angeboten. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Insgesamt 15 Angeklagte

Der 58-jährige ehemalige Krankenpfleger soll im Impfzentrum in St. Pölten Injektionen vorgetäuscht und damit mehreren Personen gegen Geld zu gefälschten Nachweisen verholfen haben. Der Hauptangeklagte wurde am 15. Jänner auf frischer Tat ertappt und vorübergehend festgenommen. Insgesamt gab es 15 Angeklagte. Zehn der zwölf Personen, die Scheinimpfungen erhalten haben sollen, bekannten sich schuldig. Sie erklärten sich mit Diversion im Ausmaß von 30 bis 50 Stunden an gemeinnützigen Leistungen beziehungsweise Geldbußen in Höhe von 1.200 bis 4.000 Euro einverstanden.

Bei einer Jugendlichen soll das Verfahren für eine Probezeit von einem Jahr zurückgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft gab jeweils keine Erklärung ab. Das Verfahren gegen ein Paar, das laut Anklage ebenfalls nur zum Schein geimpft wurde und sich am Donnerstag nicht schuldig bekannte, wurde zur Einvernahme eines Zeugen ausgeschieden. (APA, red, 22.9.2022)